Rufbereitschaft = Dienstzeit !?

25.02.2015

Nicht ganz überraschend hat PERS in den letzten Tagen die vor mehr als einem Jahr vom BDK initiierten Anträge der Kolleginnen und Kollegen auf Anerkennung der Rufbereitschaftszeiten als Dienstzeit abgelehnt. Die Bescheide sind gerade auf dem Weg zu den einzelnen Antragstellern.
Rufbereitschaft = Dienstzeit !?
Robert Müller - pixelio.de

Hintergrund der gestellten Anträge war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH B.-W.), mit welcher die von einem Feuerwehrbeamten geleistete Rufbereitschaft als Dienstzeit anerkannt worden ist. In diesem Zusammenhang hatte der VGH B.-W. Parameter festgelegt, die bestimmen, wann eine Rufbereitschaft nicht nach der 12,5%-Regelung, sondern zu 100% als Dienstzeit zu vergüten ist.

Nach Auffassung des BDK, Landesverband Hamburg, treffen diese Parameter auch auf eine Vielzahl der in der Hamburger Kriminalpolizei zu leistenden Rufbereitschaften zu. Deshalb hatte der BDK bereits im Dezember 2013 allen Mitgliedern ein von einem Rechtsanwalt erarbeitetes Antragsschreiben zur Verfügung gestellt, mit welchem etwaige Rechtsansprüche eingefordert werden konnten. Wie zu erwarten war, hat PERS jetzt die dort eingegangenen Anträge aus der Kollegenschaft unter Hinweis auf den Rechtsweg abgelehnt.

Diesen Rechtsweg gilt es nun gemeinsam zu beschreiten! Der BDK hat hierzu mit der Polizeiführung die Absprache getroffen, dass alle bei PERS in dieser Sache eingehenden Widersprüche ruhendgestellt werden. Parallel wird der BDK eine bestimmte Anzahl an Musterklägern aus unter-schiedlichen Bereichen der Kriminalpolizei unterstützen, die stellvertretend für die Kollegenschaft eine für Hamburg verbindliche Klarstellung der Rechtssituation erlangen werden.

Alle Kolleginnen und Kollegen, deren Antrag auf Anerkennung von Rufbereitschaftszeiten als Dienstzeit von PERS negativ beschieden worden ist, werden von uns angehalten, ihre Ansprüche per Widerspruch zu sichern. Für ein mögliches Widerspruchsverfahren werden wir unseren Mitgliedern zeitgerecht ein entsprechendes Formschreiben zur Verfügung stellen.

Wir werden in Kürze über die weitere Verfahrensweise berichten.

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