Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auch in Hessen umsetzen!

26.11.2021

Der am 24.11.2021 veröffentlichte Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beinhaltet unter anderem die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage als „Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten“. Die Koalition wird die erforderliche Finanzierung sicherstellen.
Michael Schwarzenberger - Pixabay

Der BDK Hessen begrüßt dieses Vorhaben, mit dem eine langjährige Forderung aller Polizeigewerkschaften zumindest für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei und des BKA umgesetzt wird.

„Wir erwarten nun, dass diese Regelung zeitnah auch für die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten zur Anwendung kommt!“ so der Vorsitzende des BDK Hessen, Dirk Peglow.

„Hierdurch würde Innenminister Peter Beuth insbesondere im Wettbewerb mit dem Bundeskriminalamt um die besten Nachwuchskräfte dafür Sorge tragen, dass die Polizei Hessen bei der Auswahl der Wunschbehörde bei den Bewerberinnen und Bewerbern auch in Zukunft noch eine Chance hat und nicht nur „zweite Wahl“ wird.“

Der Koalitionsvertrag kann unter unten beigefügten Link direkt eingesehen werden. Auf Seite 104, zweiter Absatz, wird die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Bundespolizei und BKA angekündigt:

Für Rückfragen:

Dirk Peglow, Tel. 0171 344 1846

diesen Inhalt herunterladen: PDF