Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommt

28.08.2015

Der Entwurf eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes liegt zwischenzeitlich vor. „Finanzierung durch die Kripo nicht akzeptabel“
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommt
Foto: Jorma Bork / pixelio.de

Der Entwurf eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes liegt zwischenzeitlich vor.

In diesem Gesetzentwurf ist die seit Jahren von allen Gewerkschaften geforderte und von der Landesregierung zugesagte Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage enthalten.

Der Landesvorsitzende der GdP, Arnold Plickert, hat dieses Ergebnis am 16.07.2015 in einem Schreiben an seine Kreisverbände bereits als alleinigen Erfolg der GdP gefeiert und darauf hingewiesen, dass zur Gegenfinanzierung der Ruhegehaltsfähigkeit ‚nur‘ die Instandsetzungspauschale sowie die Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung wegfallen werden. Im aktuellen Landesjournal

der GdP kommentiert Arnold Plickert das Verhandlungsergebnis und versucht, Kritikern dieses „Erfolges“ mit dem vorsorglichen Vorwurf einer beabsichtigten Spaltung der Polizei den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Andere Funktionäre der GdP greifen namentlich den BDK dafür an, dass er sich mit der Gegenfinanzierung nicht anzufreunden vermag. Da ist dann von „polemischen Angriffen“ und von „Stimmung machen“ mit Blick auf die anstehenden Personalratswahlen die Rede.

Tatsächlich kann und wird der BDK NRW ungeachtet dessen weder das veröffentlichte Verhandlungsergebnis im Hinblick auf die Kompensation noch diese Form der Kommunikation widerspruchslos hinnehmen. Allerdings ist das nicht eine Frage von „Spaltung“ oder Personalratswahlkampf, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.

In seinem Bemühen nämlich, das Verhandlungsergebnis als Erster und als alleinigen Erfolg zu vermarkten, sind dem Landesvorsitzenden der GdP einige Tatsachen entgangen, wurden Fakten unrichtig dargestellt oder bewusst zurückgehalten.

Die vorsorglichen Versuche, mögliche Kritiker durch polemische Vorwürfe schon vorab mundtot zu machen, halten wir für das falsche Signal; sie sollen offenbar davon ablenken, dass der Landesvorsitzende der GdP erneut die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei als Sparschwein geopfert hat; wieder einmal sollen wir uns nämlich gegenseitig bezahlen. Aber auch der GdP-Vorsitzende steht nicht außerhalb der Kritik und sein Handeln ist nicht automatisch über jeden Zweifel erhaben.

Der BDK NRW jedenfalls hält es für himmelschreiend ungerecht, dass im Ergebnis damit erneut rund 25% der Kolleginnen und Kollegen, nämlich die der Kriminalpolizei, der MEKs, der Einsatztrupps und des Personenschutzes, rund 2/3 der zu erbringenden Gesamtkosten stemmen sollen, während von Feuerwehr, Verfassungsschutz, Justiz- und Finanzministerium, die ebenfalls profitieren, eine Kompensation überhaupt nicht gefordert wird.

Der Gipfel der Ungerechtigkeit aber liegt darin, dass auf diese Weise auch die Tarifbeschäftigten in der Kriminalpolizei, die diesen Bekleidungszuschuss ebenfalls erhalten, für die Finanzierung der Beamtenpensionen herangezogen werden. Ein einmaliger Vorgang! Vom GdP-Vorsitzenden aber kein Wort dazu, dass jeder dieser Tarifbeschäftigten mit 216,--€/Jahr zur Kasse gebeten werden soll - und zwar ohne Kompensation! Der stellvertretende BDK-Landesvorsitzende Josef Schulz: „Wer das zulässt und gut heißt sollte mit Spaltungsvorwürfen gegenüber Kritikern sehr zurückhaltend umgehen.“

Der BDK jedenfalls hält Kritik an dieser Vereinbarung nicht nur für zulässig, sondern für zwingend. 

"Wer die Tatsache, dass die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei 2/3 der Gegenfinanzierung für die Pensionen aller Beamtinnen und Beamten von Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Verfassungsschutz und Steuerfahndung tragen sollen, und die Beteiligung der Tarifbeschäftigten an der Finanzierung von Beamtenpensionen klaglos hinnimmt und als seinen Erfolg bejubelt, der hat entweder ein sehr abstruses Gerechtigkeitsempfinden oder beweist, dass er bereit ist, die Beamten und Beschäftigten der Kriminalpolizei erneut für seine Interessen zu opfern“, so Josef Schulz weiter.

Auch der Hinweis des GdP-Vorsitzenden, die beabsichtigte Kompensation stelle letztlich eine Marginalie dar und rechne sich nach wenigen Jahre als Pensionär, greift zu kurz. Neben der Tatsache, dass der Wegfall des Bekleidungszuschusses für Tarifbeschäftigte für ein deutliches Minus i. H. v. 216,--€ pro Jahr in der Kasse sorgt, niemals ausgeglichen wird und sich eben überhaupt nicht rechnet, frisst er für die betroffenen Beamtinnen und Beamten einen großen Teil der mühsam erkämpften Besoldungserhöhung wieder auf. Schließlich muss der wegfallende Zuschuss aus dem Gehalt beglichen werden. Ein Umstand, der bereits bei Anwendung der Grundrechenarten ins Auge sticht, bei den bisherigen Veröffentlichungen aber keine Beachtung findet.

Tatsächlich ist eine Gegenfinanzierung der ruhegehaltsfähigen Polizeizulage im Gesetzentwurf selbst nicht enthalten. Das ist auch nicht erforderlich, da die Frage des Kleidergeldes per Erlass geregelt ist und werden kann. Tatsache ist auch, dass eine Gegenfinanzierung ausschließlich im Bereich der Polizei, nicht aber im Bereich von Feuerwehr, Finanz- und Justizministerium gefordert wird.

Und Tatsache ist, dass es eine solche Gegenfinanzierung wie kolportiert nicht geben darf. Die Gegenfinanzierung ist in Höhe von 25 Millionen EUR aus dem entsprechenden Haushaltskapitel durch die kleine Dienstrechtsreform nämlich längst erbracht. Das haben Vertreter der Regierungsfraktion SPD auch immer wieder bestätigt und daran möge sich die Politik bitte erinnern. Unabhängig davon ist eine Kompensation, die nur von einem kleinen Teil der Begünstigten - und sogar von einem Teil der Nichtbegünstigten - zu erbringen ist, zutiefst ungerecht und wird auf erbitterten Widerstand des BDK NRW treffen. Ein erneuter Wortbruch ist nicht akzeptabel.

Der Landesvorsitzende der GdP wird Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten der Kriminalpolizei erklären müssen, wie er die als seinen Erfolg reklamierten Ungerechtigkeiten rechtfertigen will. Ein „es hätte schlimmer kommen können“ und ein bisschen Polemik gegen Kritiker werden da nicht reichen. Die (voreilige) Erfolgsmeldung jedenfalls, mit der wohl Fakten zementiert werden sollten, entlarvt seine periodisch veröffentlichten Bekenntnisse zur Kriminalpolizei als Lippenbekenntnis. Der Hinweis darauf, dass ja auch in Zukunft Kolleginnen und Kollegen vom Wachdienst in die Kriminalpolizei wechseln und dann betroffen sein werden, ist ebenso richtig wie in diesem Zusammenhang deplatziert: das ändert nichts an der Ungerechtigkeit und auch diese Kolleginnen und Kollegen werden mit dem Wechsel den Fokus seines Interesses verlassen.

Der BDK NRW jedenfalls wird im Ministerium und den Regierungsfraktionen intervenieren und gemeinsam mit der DPolG die vollständige Rücknahme der geplanten Gegenfinanzierung fordern.