BDK trifft Innenpolitiker der SPD im NRW-Landtag

06.12.2012

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder ab 2014
BDK trifft Innenpolitiker der SPD im NRW-Landtag

Der Innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Stotko hatte zu dem einstündigen Meinungsaustausch, an dem der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen, sein Stellvertreter Kay Wegermann sowie weitere Innenpolitiker der SPD teilnahmen, eingeladen. Im Mittelpunkt des Gespräches standen die „100 Millionen Einsparungen“ im Haushalt der Polizei auf der Grundlage des Gutachtens der Firma Price Waterhouse Coopers, die in der Polizei des Landes und den bei den Gewerkschaften für heftige Reaktionen gesorgt haben und zu massiven Protesten führen werden.

MdL Thomas Stotko machte zunächst deutlich, dass das Gutachten keinesfalls aus taktischen Gründen erst im Oktober öffentlich zugänglich gemacht wurde, sondern der Neubildung der Landesregierung und der damit zeitlichen Verzögerungen geschuldet waren. Er wies eindringlich daraufhin, dass auch die Polizei um Einsparungen nicht herumkomme. Anders sei die Rückführung der Neuverschuldung auf Null nicht zu schaffen.

Wilfried Albishausen und Kay Wegermann erläuterten hierzu andere Wege. Die Erhöhung der Einnahmen sei ein adäquates Mittel, Einsparungen im Personalhaushalt entbehrlich zumachen. Verbesserungen in der Personalsituation der Kripo und einhergehende Steigerungen der Gewinn- und Vermögensabschöpfungen, die Beteiligung der Straftäter an den Kosten der Strafverfolgung analog dem Bußgeldverfahren und nicht zuletzt eine spezialisierende Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudienganges unter Verzicht auf eine kostspielige Einführungsfortbildung überträfen die 100 Millionen um ein Vielfaches. Unter Hinweis auf diese bereits mehrfach gemachten Vorschläge vereinbarten SPD und BDK ein neuerliches, detaillierteres Gespräch im Januar 2013.

Der Kritik der beiden BDK-Vertreter, dass die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden sei, widersprach MdL Thomas Stotko, in dem er sagte, dass diese Zulage im Rahmen der Reform des Öffentlichen Dienstrechts im Jahr 2014 wieder ruhegehaltsfähig gestellt werde. Auch für diejenigen, denen die Ruhegehaltsfähigkeit aufgrund der Rechtslage derzeit vorenthalten wird. Außerdem sollen dann Zahlungen wie beispielsweise das Weihnachtsgeld angeglichen in die Gehälter integriert werden.

Die Vertreter von SPD und BDK verabredeten sich zu weiteren Gesprächen im Jahr 2013 – beginnend Ende Januar mit Schwerpunkt Personalhaushalt und Einnahmeverbesserungen.