Sachbearbeitung A12 wird ausgeweitet

26.06.2020

BDK setzt sich mit alter Forderung durch, Kriminalassistentinnen und -assistenten nach EG9 TV-L müssen folgen
Kriminalpolizei

Ein Kernanliegen des BDK ist es schon seit seiner Gründung vor über 50 Jahren, dass qualifizierte kriminalpolizeiliche Tätigkeiten angemessen in der Besoldung gewürdigt werden. So ist der mittlere Dienst Dank der Bemühungen des BDK in weiten Teilen der Bundesrepublik für die Kriminalpolizei nicht mehr statthaft, die wenigen Ausnahmen müssen zügig ein Ende finden. In einer Zeit, in der die Kriminalitätslage sich zunehmend komplexer gestaltet und damit die Anforderungen an die Qualifikationen in der Kriminalitätsbekämpfung steigen, ist das aber nicht mehr ausreichend. Deshalb hat der BDK in seinem Grundsatzprogramm aus November 2017 folgendes festgehalten:

„Das (…) in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung erworbene Spezialwissen ist deutlich zu honorieren. Qualifizierte kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung sollte mit der Einstufung in höher bewertete Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes erfolgen. Die Dienstposten kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter sollen bundesweit bis A 12 (…) bewertet sein.“

Auch der Landesdelegiertentag Berlin hatte sich 2017 zum wiederholten Mal mit dem Thema befasst und diese uralte Forderung mit einem Beschluss untermauert. In Gesprächen mit der LKA-Leitung sowohl durch unsere Vertreter des Personalrates LKA als auch durch BDKVorstandsmitglieder haben wir A12 für herausragende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gefordert. 2019 haben wir dazu auch die Direktionsleitungen mit Blick auf die Referate Kriminalitätsbekämpfung angeschrieben.

Wir können nun festhalten, dass nach der Durchsetzung von zahlreichen Stellenhebungen für die gesamte Kripo nun auch die Sachbearbeitung A12 sowohl für das LKA als auch die Referate Kriminalitätsbekämpfung mit insgesamt über 70 Stellen in greifbare Nähe gerückt ist. Dazu haben die Bemühungen des BDK und der BDK-Vertreterinnen und Vertreter in den Beschäftigtenvertretungen maßgeblich beigetragen.

In einem weiteren Schritt gilt es nun, den Vollzug durch die Einführung einer Kriminalassistentin bzw. eines Kriminalassistenten mit einer angemessenen Eingruppierung nach EG9 gemäß TV-L maßgeblich zu entlasten. Damit folgen wir einem Vorschlag unseres Landesverbandes aus Hamburg, der in der Sache angesichts der Konkurrenz um gutes Personal auch für den Bereich der Tarifbeschäftigten ohne Alternative ist.

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