Sachstand: Alimentationsklagen
18.07.2025

Im Ringen um eine Amtsangemessene Alimentation für Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem Jahr 2011 hat die Seite der Beamtenschaft eine neue Hürde überwunden.
Die neuerlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes (VG) Hamburg bestätigen die vielen Klagen auf Ansprüche einer Amtsangemessene Alimentation rückwirkend bis zum Jahr 2011. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte grundsätzlich einen Vertrauensschutz nicht nur bezogen auf die Kalenderjahre 2011 und 2012, sondern auch in Bezug auf die noch nicht beschiedenen Ansprüche der Jahre 2013 bis 2019 und widerspricht damit der Auslegung des Personalamtes, dass die Ansprüche wegen eines nicht rechtzeitig gestellten Antrags nicht bestünden bzw. verjährt seien! Allerdings stellte das VG Hamburg in seinen jüngsten Entscheidungen vom 16. Juli 2025 auch folgende Einschränkungen fest:
- Die Geltendmachung der Ansprüche auf eine Amtsangemessene Alimentation seit dem
Jahr 2013 musste grundsätzlich unverzüglich nachgeholt werden, nachdem die Beklagte
in der Bezügemitteilung Dezember 2020 mitgeteilt hatte, dass sich die damalige Gleich-
behandlungszusage mit den Musterklägern in der Bezügemitteilung Dezember 2011 allein
auf die Jahre 2011 und 2012 bezogen habe. Eine Geltendmachung erst im Jahre 2023 hat
das Gericht als verspätet angesehen. - Sofern die Mitteilung in der Bezügemitteilung im Jahr 2011 nicht an die jeweilige klagende
Person adressiert worden war, konnte nach Auffassung des Verwaltungsgerichts diese
daher kein schutzwürdiges Vertrauen darauf bilden, dass es in ihrem Fall keiner zeitnahen
Beanstandung eines Alimentationsdefizits bedarf. Das heißt der Vertrauensschutz für
Kolleginnen und Kollegen, die erst nach dem Jahr 2011 in den Dienst eingetreten sind,
wird vom Verwaltungsgericht nicht gesehen.
Der BDK, Landesverband Hamburg, hat vielen hunderten seiner Mitglieder für die in Rede stehenden Klagen auf eine Amtsangemessene Alimentation einen der besten Verwaltungsrechtler der Stadt an ihre Seite gestellt und bittet nun die Mitglieder, die sich anwaltlich vertreten lassen, wegen weiterer Einzelheiten zu ihrer individuellen Klage zunächst ein angekündigtes Rundschreiben des sie vertretenen Rechtsanwalts abzuwarten. Der BDK wird Sie ebenfalls weiter informieren, sobald die ausführlichen Begründungen der
Entscheidungen vom 16.07.2025 vorliegen.