Schmerzengeldübernahme - BDK fordert Rückwirkung und Übertragung auf den Tarifbereich

19.07.2016

Um dies vorweg klarzustellen: Der BDK begrüßt ausdrücklich die Gesetzesinitiative des Senates, die darauf abzielt, dass im dienstlichen Rahmen entstandene Schmerzensgeldansprüche von Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber Dritten vom Dienstherren erfüllt werden sollen.
Schmerzengeldübernahme - BDK fordert Rückwirkung und Übertragung auf den Tarifbereich

Aber: Mit seiner Presseerklärung vom 28. Juni 2016 erweckt Innensenator Grote den Eindruck („mit der heute beschlossenen Gesetzesänderung“), dass dies ab sofort Gültigkeit hat. Aber weit gefehlt! Es fehlt noch die Zustimmung der Bürgerschaft, die aber nicht vor dem Herbst erfolgen wird.

Und: Es gibt eine weitere Einschränkung. Berücksichtigung finden sollen nur die schmerzensgeldbewährten Angriffe, die sich ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung ereignen werden. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen und damit bleiben die vielen Kolleginnen und Kollegen, die heute schon unbeglichene Schmerzensgeldforderungen haben, auf diesen sitzen.

Aus diesen Gründen fordert der BDK in einer aktuellen Stellungnahme zur Gesetzesänderung ausdrücklich dazu auf, im Gesetzgebungsprozess auch rückwirkende Schadenersatzansprüche zu verankern.

Aber: Was ist mit den vielen Tarifbeschäftigten in der Kriminalpolizei oder den Angestellten im Polizeidienst? Sie profitieren von dieser Gesetzesänderung nicht. Es handelt sich ausschließlich um eine Änderung im Beamtengesetz.

 Deshalb fordert der BDK auf: Gleiches Recht für alle!  Diese Änderung muss auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen werden.



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