#Schnellschüsse

08.04.2020

#Schnellschüsse, wenn man einen machen möchte, dann sollte man wie immer im Rechtsverkehr auf die Verhältnismäßigkeit achten. Worum geht es uns als Verband konkret? Nun, wie der ein oder andere vielleicht via SocialMedia schon mitbekommen hat, gibt es ein Urteil des OVG Niedersachsens vom 11. März 2020 (5 LB 49/18 & 5 LB 61/18). In diesem Urteil, hat das OVG klargestellt, dass Rufbereitschaft VOLLE Arbeitszeit ist. Die Kläger der Berufsfeuerwehr haben somit einen Rechtsstreit gewonnen und sich ihre Lebenszeit erkämpft - Glückwunsch von unserer Seite dazu.
#Schnellschüsse
Bereitschaftszeit

Schauen wir in die Reihen unserer Mitglieder wird es schwerlich möglich sein, einen Kollegen ohne Rufbereitschaft zu finden.
Das einzige, was jedoch klar ist, dass wenn Kollegen Rufbereitschaft machen, egal ob diese X+30/60/3h oder einfach mit „Wohnort nah“ angegeben wurde, dieser Bereitschaftsdienst nie zu 100 % vergütet wird. Wer also beispielsweise an seinem Wochenende sich in einer 24h Rufbereitschaft befindet und gehofft hatte, etwas unternehmen zu können, muss sich nach dem Dienstherrn richten. Das wäre kein Problem, wenn es „angemessen“ wäre. Doch 3h Dienst geschrieben zu bekommen - für 24h Rufbereitschaft ist aus Sicht des BDK ein Zeichen für Respektlosigkeit und alles außer verhältnismäßig.
Nun wollen wir hier aber nicht voreilig den Schnellschuss wagen und sagen Rufbereitschaft ist 100 % Arbeitszeit. Dafür warten wir in weiterer Folge auf den Volltext des oben benannten Urteils und werden dann durch Juristen prüfen lassen, was zu tun ist! Wir prüfen genau ob und wenn etwas möglich ist, dann teilen wir Euch alles Weitere mit.

Bleibt gesund - Wir für Euch!