Schutzsuchende aus der Ukraine brauchen Hilfe und Sicherheit

15.03.2022

Schutzsuchende aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine bedürfen unserer Hilfe und Sicherheit – Verbrecher, die deren Lage ausnutzen wollen, kriminelle Trittbrettfahrer und potentielle Staatsterroristen müssen erkannt und gestoppt werden!
Kriminalpolizei

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt große Teile der dortigen Bevölkerung dazu, Schutz in anderen Ländern zu suchen. Viele von Ihnen führt der Weg nach Berlin. In beeindruckender Weise leisten viele Berlinerinnen und Berliner auf mannigfaltige Weise privates, ehrenamtliches Engagement, um die Ankommenden zu unterstützen.


Sonntag geschlossen.

Von der  Berliner Verwaltung ist dagegen nach Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen wenig bis gar nichts zu sehen. Es mangelt an Organisation und Koordination. So soll durch die zuständige Behörde beispielsweise zunächst Unterstützung seitens der Polizei bei der Registrierung erbeten (und von dieser kurzfristig realisiert), aber wenige Tage später wieder abbestellt worden sein – mit dem Ergebnis, dass am vergangenen Sonntag die Registrierung Schutzsuchender im sogenannten Ankunftszentrum Oranienburger Straße laut Berichten komplett brach lag. Ein Armutszeugnis für die deutsche Hauptstadt angesichts der Lage, in der sich die vor dem Krieg geflohenen Menschen befinden. Bedauerlicherweise scheinen dabei auch ideologische Gründe eine Rolle zu spielen; das der Senatorin Kipping unterstehende Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten soll noch vor der aktuellen Kriegslage die seit Jahren bestehende behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Ersterfassung Asylsuchender im Ankunftszentrum einseitig aufgekündigt haben. Diese Zusammenarbeit umfasste nach den Erfahrungen des Terroranschlags vom Breitscheidplatz auch eine polizeiliche Sicherheitsüberprüfung. Aber auch sonst ist nicht zu erkennen, dass die Senatsverwaltungen lageangemessen an einem Strang ziehen und einheitliche Informationsstände und abgestimmte Entscheidungsprozesse gegeben sind. Der BDK fordert daher dringend, einen ressortübergreifenden, kompetent besetzten Krisenstab bei der Senatskanzlei einzurichten. Bei der Flüchtlingskrise 2015 hat sich dies bewährt.


„Gunst der Stunde“ und Trittbrettfahrer.

Leider erkennen auch Kriminelle immer schnell „die Gunst der Stunde“. Insbesondere Frauen und Kinder sind daher durch geeignete Maßnahmen der kriminalpolizeilichen Prävention und Repression vor Verbrechern zu schützen, welche die prekäre Lage der Betroffenen auszunutzen versuchen.

Ebenso darf nicht übersehen werden, dass sich unter der großen Zahl der Schutzsuchenden auch einige Trittbrettfahrer befinden werden, welche die Schutzbedürftigkeit nur vortäuschen und/oder ihren bisherigen unerlaubten Aufenthalt in Deutschland zu legalisieren versuchen.


Sicherheit für Schutzsuchende und Berlinerinnen und Berliner.

Für den BDK ist unabdingbar, dass alle Menschen aus der Ukraine, denen nun zurecht ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) verliehen werden soll, zuvor erkennungsdienstlich behandelt werden – wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Nach BDK-Informationen in den zuständigen Senatsverwaltungen angestellte Überlegungen, Aufenthaltstitel ohne erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke und Foto) und das damit verbundene Sicherheitsabgleichverfahren „Asylkon“ durchzuführen, gefährden potentiell nicht zuletzt die Schutzsuchenden selbst. Es bedarf angesichts von Ereignisse wie dem „Tiergarten-Mord“ – zumal in Zeiten hybrider Kriegsführung – keiner allzu großer Fantasie, um sich vorzustellen, dass die Regierung der Russischen Föderation auch den Strom Schutzsuchender ausnutzen könnte, um eigene Leute mit entsprechenden Absichten nach Deutschland einsickern zu lassen. Nach polizeilichen Erfahrungen aus verschiedenen Registrierungsprozessen scheinen Schutzsuchende eine erkennungsdienstliche Behandlung im Rahmen der Ersterfassung auch als selbstverständlich anzusehen. Offenbar ist es daher erneut nur Organisationsunvermögen, welches zu den Überlegungen der Nichtdurchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen führt. Hierzu muss die Regierende Bürgermeisterin, welche bei mehreren ihrer pressebegleiteten Vor-Ort-Besuche im Zusammenhang mit der aktuellen Krise den Sicherheitsaspekt betont hat, jetzt im Senat Klartext sprechen! 

„Schutzsuchende aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine bedürfen unserer Hilfe und Sicherheit – Verbrecher, die deren Lage ausnutzen wollen, kriminelle Trittbrettfahrer und potentielle Staatsterroristen müssen erkannt und gestoppt werden!“, so Carsten Milius, Pressesprecher des BDK Landesverbands Berlin.


Unglückliche Sprachregelung.

Erstaunt nimmt der BDK Landesverband Berlin zur Kenntnis, dass sich im Berliner und bundesweiten Polizeischriftverkehr zur aktuellen Lage der Terminus „Russland-Ukraine-Konflikt“ zu etablieren scheint. Bei aller gebotener politischen Neutralität der Polizei stellt dies aus unserer Sicht eine – unzweifelhaft ungewollte – Verharmlosung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, wie ihn nicht zuletzt die UN-Generalversammlung mit der Resolution ES-11/1 festgestellt hat, dar.

diesen Inhalt herunterladen: PDF