Senat begeht Vertragsbruch - Versorgungsansprüche jetzt sichern!

02.12.2020

Antrag auf amtsangemessene Alimentation jetzt stellen und Widerspruch gegen die Bezügemitteilung aus Dezember 2020 einlegen!
Emilian Robert Vicol - Pixabay

Zahlreiche Polizistinnen und Polizisten hatten auf Initiative des BDK bereits im Zusammenhang mit dem Besoldungsanpassungsgesetzes 2011/12 und den sich daraus ergebenen, massiven Kürzungen der Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger Widerspruch gegen letztere eingelegt. Die dann in Folge vom BDK begleiteten Musterklageverfahren ausgewählter BDK–Mitglieder sollten eine verbindliche rechtliche Klärung herbeiführen. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hatte seinerzeit zugesagt, im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes das Ergebnis dieser Musterklagen auf sämtliche Beamte, Beamtinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen, falls diese in deren Sinne beschieden werden sollten.

Von dieser Zusage ist der Senat jetzt abgerückt; getreu des Mottos „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“, das im Zusammenhang mit politischen Zusagen leider viel zu oft bemüht werden muss. Denn neuerdings behauptet der Senat, dass die damalige Gleichbehandlungszusage lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelte und mögliche Ansprüche ab dem Jahr 2013 davon nicht abgedeckt seien.

Grund für die „rechtspolitische Neudeutung“ des Senates dürfte das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung zu zweien in dieser Sache geführten Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg sein, in dessen Folge das VG Hamburg einen Vorlagenbeschluss in dieser Sache an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt hat, um dort eine endgültige Entscheidung zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Besoldung und Versorgung in Hamburg zu erhalten. Jüngste Beschlüsse des BVerfG aus Mai 2020 lassen wiederum den Schluss zu, dass den bisher anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren in dieser letzten Instanz Recht gegeben werden dürfte.

Allen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ansprüche sichern wollen, möchten wir empfehlen einen Widerspruch gegen ihre Bezügemitteilung für Dezember 2020 (über welche mit einem Hinweis die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 negiert werden sollen) einzulegen. Es kann dazu kommen, dass diese Widersprüche kostenpflichtig abgewiesen werden, was für den Einzelnen Kosten in Höhe von 50,- - 100,- €uro bedeuten würde, die er selbst zu tragen hätte. Doch nur wer Widerspruch einlegt, hat die Sicherheit, dass seine aus den Gerichtsentscheidungen resultierenden Ansprüche auch gewahrt bleiben!

Der BDK wird allen Mitgliedern, die einen Widerspruch eingelegen wollen, kurzfristig Musterwiderspruchsanschreiben, die an das Datum der Einstellung bei der Polizei Hamburg vor dem 01.01.2011 bzw. bis zum 31.12.2012 oder nach dem 31.12.2012 angepasst wurden, zur Verfügung stellen. Diese werden aktuell von einem Rechtsanwalt vorbereitet, können aber bei Interesse vorab per Email über LV.Hamburg@bdk.de angefordert werden.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Personalabteilung aktuell über keine weiteren Informationen zur Sachlage verfügt und etwaige Nachfragen lieber an uns zu stellen sind

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