Sonder-Landesdelegiertentag in Baden-Württemberg

28.01.2024

Next Milestone für die eigene Vereinseintragung: check!
Kriminalpolizei

Nach Beschluss des BDK-Bundesvorstands müssen sich alle Untergliederungen des Bundesverbands – also die 16 Landesverbände und die Verbände Bundeskriminalamt und Bundespolizei – in das zuständige Vereinsregister eintragen lassen. Dazu war es erforderlich, kleinere Anpassungen an der Satzung vorzunehmen. Dieses Änderungsrecht liegt stets in den Händen des höchsten Beschlussorgans – dem Landesdelegiertentag. Die Delegierten kamen deswegen am Freitag, den 26. Januar 2024, online für einen außerordentlichen Landesdelegiertentag zusammen und beschlossen sowohl die Vereinseintragung als auch die neue Satzung, die nun in den kommenden Wochen zur Prüfung und Eintragung eingereicht wird.

Einen ausführlicheren Bericht gibt es in der kommenden Ausgabe von „der kriminalist“.