Sonderurlaub für gute Arbeit?

26.05.2021

Aktuelle Forderung
Kriminalpolizei

Der BDK Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, dass die Landespolizei Rheinland-Pfalz die Pandemie und die daraus sich ergebenden Anforderungen gut bewältigt hat.

Sondereinsätze in gefährlichen Räumen, die Einrichtung von Sonderkommissionen mit erheblichem Arbeitsaufwand führten in Teilen zu einem weiteren Aufbau von Überstunden und belasteten zusätzlich. Beispielhaft führten die KD Ludwigshafen mehrere Sonderkommissionen zeitgleich, obwohl der Personalbestand dort weiterhin defizitär ist.

Reservebildungen und dergleichen sind in der Kriminalpolizei bei derartigen Lagen nicht möglich. Gleichzeitig führt die Beachtung der Coronaschutzvorschriften, wie das stundenlange Tragen der Schutzmaske in den Dienstfahrzeugen, bei Vernehmungen und Durchsuchungen zu weiteren Erschwernissen.

Der BDK hat sich bislang stets positiv über die Arbeit in den polizeilichen Impfzentren geäußert. Ein großes Lob ergeht daher auch an die Kolleginnen und Kollegen sowie die Bediensteten der polizeilichen Impfzentren.

 Die aktuelle Forderung einer Gewerkschaft nach zwei Tagen Sonderurlaub für ausschließlich einen kleinen Teil der Kolleginnen und Kollegen als Beteiligte in den Impfzentren sieht der BDK Rheinland-Pfalz allerdings kritisch. Demzufolge müssten beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen der KD Ludwigshafen mit ihren enormen Belastungen auch mit einer solchen Anerkennung bedacht werden.

Der BDK Rheinland-Pfalz schließt sich einer solchen Forderungen zu Zeiten einer Coronapandemie aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht an.