Sparmaßnahmen unter dem Deckmantel der Personalentwicklung?!

12.03.2026

Führungskräfteentwicklungspool und unterwertige Dienstpostenbesetzung – der lange (Irr-)Weg zur Beförderung…

Langjährige unterwertige Dienstpostenbesetzungen sind seit vielen Jahren ein großes Ärgernis in der Polizei Hamburg. Hunderte Kolleginnen und Kollegen sitzen teilweise jahrelang unterwertig auf Dienstposten, was in der Konsequenz bedeutet, dass sie nicht das Geld erhalten, was für die Tätigkeit vorgesehen ist. Der Großteil der aktuellen Dienstposten wurde vor fast 10 Jahren durch das Projekt ProBeSt (Projekt Zukunftsfähiges Beförderungs- und Stellensystem) für die Polizei Hamburg in einem umfangreichen, transparenten, nachvollziehbaren und vom Personalrat mitbestimmtem Prozess bewertet. Neu entstandene und entstehende Dienstposten werden seit dem Ende des Projektes ProBeSt durch eine eigens hierfür eingerichtete Dienstpostenbewertungskommission bewertet. Aber was sind diese Bewertungen wert, wenn die vorhandenen Stellen seit fast einem Jahrzehnt nicht den Bewertungen der Dienstposten angepasst werden??

Der BDK fordert den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in diesem Zusammenhang seit Jahren auf, die Stellen in einem Stellenhebungsprogramm den getroffenen Dienstpostenbewertungen anzupassen!

Es muss endlich ein Ende haben, dass hunderte Kolleginnen und Kollegen ihrem Dienst unterwertig auf Dienstposten nachgehen, ohne die Gewissheit, ob und vor allem wann sich das in einer erhofften Beförderung auszahlt.

Und als wäre das nicht schon schlimm genug, wird jetzt auch noch die Einführung eines Führungskräfteentwicklungspools (F..KEP) für die Statusämter A11, A12 und A13 in der Polizei Hamburg geplant, aus dem sich dann zukünftig ausschließlich die Kandidatinnen und Kandidaten für eine unterwertige Dienstpostenbesetzung speisen sollen.

In Zukunft werden sich die Kolleginnen und Kollegen also zuerst um die Aufnahme in den Führungskräfteentwicklungspool bewerben müssen, hier über einen längeren Zeitraum Bausteine sammeln, um sich dann aus diesem Pool auf eine unterwertige Dienstpostenbesetzung bewerben zu können, damit sie hier für einige Jahre einen Job machen dürfen, für den sie dann aber nicht amtsangemessen bezahlt werden?? Sollten die Kolleginnen und Kollegen dort erfolgreich sein, dürfen sie sich dann nach einem jahrelangen (Irr-)Weg endlich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Der geplante FKEP widerspricht nicht nur dem Prinzip der amtsangemessenen Beschäftigung und einer damit zusammenhängenden, konformen Alimentation, er wäre auch ein überflüssiges, von der Polizeiführung zu verantwortendes Bürokratiemonster. Gerade ist die Behörde knapp bei Kasse - ein Schelm, der Böses dabei denkt. Geht es am Ende um Personalentwicklung und um die Identifizierung von geeigneten Führungskräften oder steckt der immer größer werdende Sparzwang dahinter, weil sich Beförderungen dadurch noch länger hinauszögern lassen? 

Der BDK fordert den Senat weiterhin auf, endlich die Stellenwertigkeiten anzupassen, denn diese sind das Problem und nicht die Kolleginnen und Kollegen!

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Hamburg
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