SPD- und CDU-Politiker thematisieren erneut die Beamtenpension

21.08.2008

Mit ihren Forderungen nach Angleichung von Pension und Rente bringen sich Dieter Wiefelspütz (SPD) und Wolfgang Bosbach (CDU) im medialen Sommerloch in die Schlagzeilen.
SPD- und CDU-Politiker thematisieren erneut die Beamtenpension

Mit dem Versuch, die Beamtenpensionen als Privilegierung darzustellen, setzen die Abgeordneten der Berliner Regierungskoalition erneut eine Neid-Debatte in Gang, die sich bei objektiver Betrachtung als absurd darstellt:

 

  • Bereits seit 1951 ist die Besoldung der Beamten mit Rücksicht auf die Versorgung niedriger gehalten (BT-Drs. 1/2846 vom 19. November 1951). Der vom Staat zur Sicherung der Pensionen einbehaltene, den Beamten vorenthaltene und nicht ausgewiesene Gehaltsbestandteil liegt bei dem so genannten Eckmann-Vergleich bei etwa 7 %. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes geht davon aus, dass Beamte gerade durch diesen Gehaltsverzicht in der aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung leisten bzw. geleistet haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 diese Feststellungen bestätigt (BVerfGE 54, 11).
  • Zur Schaffung einer Versorgungsrücklage werden aktuell wieder 15 Jahre lang jeweils 0,2 % der Besoldungserhöhungen, also weitere insgesamt 3 % zur Finanzierung der Pension einbehalten.
  • Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst blieb in den letzten Jahren deutlich hinter der Privatwirtschaft zurück, was sich auf das Endgrundgehalt und damit mindernd auf den Pensionsanspruch auswirkt.
  • Die Beamten erhalten ihre Höchstversorgung nach 40 Dienstjahren (früher 35 Dienstjahre). Die darüber hinaus gehende Dienstzeit hat keine positive Auswirkungen auf die Höhe der Pension, während bei Dienstunfähigkeit eine Versorgungsabschlag entsteht.
  • Mehrarbeit/Überstunden sowie Erschwerniszulagen sind nicht pensionswirksam. Im Polizeidienst wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, die einen Ausgleich für die besonderen Belastungen des Polizeiberufes darstellt, gestrichen.
  • Beamte haben in der Regel eine höhere Wochenarbeitszeit als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft.
  • Pensionen werden voll versteuert.
  • Ein Vergleich von durchschnittlicher Pension und Rente ist nicht möglich, da 78% der Beamten im höhereren oder gehobenen Dienst sind, also in der Regel mit Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss. Bei Angestellten liegt diese Quote deutlich, bei Arbeitern noch weitaus niedriger. Unterschiede der Bildungsabschlüsse führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich somit automatisch auf die Ruhegehälter aus.

 

"Versucht man die unterschiedlichen Systeme der Beamtenversorgung und der Rentenversicherung objektiv zu betrachten, wird bereits anhand der vorgenannten Beispiele deutlich, dass man von keiner Privilegierung der Beamtinnen und Beamten sprechen kann." ist Manfred Klumpp, der baden-württembergische BDK-Vorsitzende überzeugt. "Diese Fakten können auch den jetzt wieder vorpreschenenden Politiker nicht unbekannt sein."