Staatliches Misstrauen: BDK NRW zerpflückt LADG-Entwurf
15.06.2026
Das Problem: Ein Gesetz, das Vertrauen zerstört
Grundsätzlich gilt: Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft und im täglichen Dienst der Polizei NRW bereits über das Grundgesetz, das AGG und klare Dienstvorschriften streng verboten. Der neue Gesetzentwurf suggeriert jedoch ein strukturelles Problem innerhalb der Landesbehörden und der Polizei, dass es so nicht gibt.
Die Kernkritik des BDK NRW
In unserer schriftlichen Stellungnahme und der mündlichen Anhörung vor den Ausschüssen des Landtags haben wir die gravierenden Schwachstellen offengelegt:
- Klima des Misstrauens: Das Gesetz belastet das grundlegende Vertrauensverhältnis zwischen der Landesregierung und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
- Faktische Beweislastumkehr: Durch die vorgesehenen Regelungen drohen Kolleginnen und Kollegen in die Situation zu geraten, sich bei jeder rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme präventiv gegen unbegründete Vorwürfe rechtfertigen zu müssen.
- Hemmschwelle im Dienst: Aus Angst vor unberechtigten "Revancheanzeigen" oder langwierigen Prüfverfahren droht eine Verhaltensvorsicht, die im dynamischen Ermittlungsalltag handlungsunfähig macht.
Oliver Huth im Klartext
Unser Landesvorsitzender Oliver Huth brachte die Bedenken des Kriminaldienstes im Landtag prägnant auf den Punkt:
Aus dem berechtigten Vertrauen in die Fähigkeiten und die Integrität unserer Beamtinnen und Beamten darf kein staatlich verordnetes Misstrauen werden. Wer Ermittlerinnen und Ermittler im täglichen Kampf gegen Kriminalität mit einer faktischen Rechtfertigungspflicht blockiert, schwächt die Funktionsfähigkeit unseres gesamten Rechtsstaates.
Unsere Forderung
Guter Diskriminierungsschutz funktioniert nur mit den Beschäftigten, nicht gegen sie. Der BDK NRW fordert die Regierungsfraktionen auf, diesen praxisfernen Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Statt Regulierungs-Wahn und rechtlicher Grauzonen müssen die bewährten Kontrollmechanismen greifen.