Standpunkt zur aktuellen Debatte in Sachen Cannabis

07.02.2018

Wir sehen die aktuelle Beschlusslage des Bundes Deutscher Kriminalbeamter auf Bundesebene als bindend für unsere Verbandsarbeit in Baden-Württemberg an. Konkreter Beschluss aus dem Jahr 2015: „Der BDK bestärkt seine Beschlusslage zur Rauschgiftkriminalität aus seiner Bundesvorstandssitzung im September 2014 in Leipzig und setzt sich für eine repressive angebotsorientierte Drogenpolitik sowie eine nicht-repressive nachfrage-orientierte Drogenpolitik ein. Er steht insoweit hinter seinem aktuellen Positionspapier. Darüber hinaus befürwortet der BDK zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzliche Legalisierung des Erwerbs, Besitzes und Handeltreibens – auch in Form von vermeintlich „kontrollierter“ Abgabe - derzeit illegaler Rauschgiftsubstanzen.“

Der Landesverband Baden-Württemberg unterstützt ausdrücklich eine offene, gesellschaftliche, sachorientierte und fachlich fundierte Diskussion zum Gesamtthema Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität mit all seinen Facetten. Eine solche umfassende gesellschaftliche Diskussion kann die Frage einer Legalisierung von Cannabis nicht gänzlich ausklammern, zumal sie auch in anderen Ländern mit unterschiedlichen Ergebnissen geführt wurde und wird. Hierbei müssen die kriminalpolizeilichen Erfahrungen genauso wie der Stand der Wissenschaft sowie medizinische und therapeutische Erkenntnisse in die Diskussion einfließen.

Wir setzen uns dabei für einen konsequenten, repressiven Umgang mit Anbietern illegaler Drogen und eine nicht-repressive Politik im Umgang mit Konsumenten ein. Daraus folgt mit Blick auf die Konsumenten, dass auch die Gesundheitsvorsorge einen wichtigen Stellenwert einnehmen muss. Die Folgen des Konsums psychotroper Substanzen dürfen in der Diskussion nicht verharmlost werden. Eine Suchtmittelabhängigkeit ist, unabhängig von der Einteilung in legale und illegale Suchtstoffe, eine den ganzen Menschen erfassende schwere Erkrankung. Die Abhängigkeit stellt für die betroffene Person selbst eine chronische Krankheit dar, da auch Abstinenz grundsätzlich keine Heilung bedeutet. Die Suchtmittelerkrankung wirkt dabei auch in den Familien- und Freundeskreis hinein (Co-Abhängigkeit).

Speziell bezogen auf Cannabis können durch langjährigen Konsum beispielsweise psychische Krankheiten wie Psychosen oder Depressionen entstehen. Nach unseren Erfahrungen können zudem Drogenkarrieren entstehen, die im regelmäßigen Konsum von Cannabisprodukten ihren Anfang haben. Die Illegalisierung bestimmter psychotrop wirkender Substanzen ist aus unserer Sicht deswegen insbesondere in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz unstrittig erforderlich und nicht verhandelbar.

Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität basiert auf mehreren Säulen, der Prävention, der Repression, der Beratung und der Lebenshilfe. Alle Säulen haben dabei ihre Berechtigung. Wir können auf keine Säule verzichten.

Die durch die Medien jüngst gewählten Schlagzeilen und teilweise bewussten Verkürzungen der Presse rund um das Schlagwort Legalisierung von Cannabis, werden der Zielrichtung unserer eingangs dargestellten Verbandspolitik inhaltlich nicht gerecht. Die angestoßene Diskussion ist – sofern sie umfassend geführt wird – jedoch richtig.

 

Landesvorsitzender Steffen Mayer und der geschäftsführende Landesvorstand Baden-Württemberg.

 

 

BDK-Positionspapiere zur Drogenkriminalität Link