Start der Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst

20.10.2023

Ab Donnerstag, 26.10.23 wird es Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geben. Der BDK NRW informiert über den aktuellen Sachstand.
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Einstieg in die Tarifverhandlungen – Gewerkschaften nennen Forderung

 

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden in Deutschland im Wesentlichen von den Tarifgemeinschaft Bund / Kommune und Tarifgemeinschaft der Länder wahrgenommen.

Nachdem sich die Tarifparteien Ende April 2023 auf einen neuen Tarifvertrag für den Bund und die Kommunen einigen konnten, stehen ab Oktober die Tarifverhandlungen für die Angestellten der Länder (außer Hessen) an.

Die Forderung für die Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder liegt auf dem Tisch.

  • 10,5% mehr Gehalt mindestens 500,-€
  • Für Auszubildende mindestens 200,-€ und eine unbefristete Übernahme in Vollzeit nach erfolgreichem Abschluss
  • Laufzeit von 12 Monaten

Erwartungsgemäß lehnen die Arbeitgeber die Forderungen ab. Bei dieser Forderung sieht man eine Mehrbelastung von rund 5,9 Mrd Euro, bei Übertragung auf den Beamtenbereich gar eine Belastung von rund 19 Mrd Euro für die öffentlichen Haushalte.

Der BDK fordert:

  • Prozentual eine mindestens zweistellige Einkommenserhöhung
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
  • Stufengleicher Aufstieg über alle Entgeltgruppen hinweg
  • Zurück zu gemeinsamen Tarifverhandlungen Bund, Länder und Kommunen
  • Zeitlicher und inhaltlicher Übertrag auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger
  • Jahressonderzahlungen: Die eingefrorenen Jahressonderzahlungen müssen wieder auf den Maximalwert angehoben oder zumindest an den TVöD-Bund angeglichen werden, um den Beschäftigten gerecht zu werden
  • Arbeitszeitreduzierung: Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf einheitliches Maß ist notwendig, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.
  • Inflationsausgleich: Die Inflation muss im Zeitraum des laufenden Tarifvertrags berücksichtigt werden, um eine echte Lohnerhöhung zu gewährleisten und die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.
  • Fachkräftezulage und Zulagen für Familien und Singles: Es ist unerlässlich, Fachkräfte angemessen zu entlohnen und zusätzliche Zulagen für Familien, Singles und die Berücksichtigung hoher Lebenshaltungskosten einzuführen.
  • Ökologische Maßnahmen: Die Einführung eines kostenlosen Job-Tickets für den ÖPNV ist notwendig, um umweltbewusstes Verhalten zu fördern und den Beschäftigten finanzielle Entlastung zu bieten.

Zu den anstehenden Tarifverhandlungen machte der BDK Vorsitzende Dirk Peglow deutlich:

„Anfang 2024 soll das Bürgergeld um gut 12% erhöht werden. Dies ist ein deutliches Signal zur Einkommensanpassung durch die anstehenden Tarifverhandlungen.“

Zudem erinnert er daran, dass die beamtenrechtliche Entscheidung des BVerfG zum Abstandsgebot der unteren Gehaltsgruppen zum Grundsicherungsniveau.