Start des Projektes „Bemessung Personalbedarf Landespolizei MV“

02.02.2016

Mit seiner Unterschrift läutete Innenstaatssekretär Thomas Lenz am 20.01.2016 die entscheidende Runde eines mit Spannung erwarteten Projektes für unsere Landespolizei ein. Bis zum 30.09.2016 soll eine gutachterliche Untersuchung über den mittelfristigen Personalbedarf der Polizei im Nordosten durchgeführt werden.
Start des Projektes „Bemessung Personalbedarf Landespolizei MV“

Das Gutachten soll letztlich klären, ob mit dem jetzigen Personal von weniger als 5.800 Stellen und Planstellen in der aktuellen Struktur polizeiliche Aufgaben ausreichend erfüllt werden können oder gegebenenfalls die Abläufe geändert werden müssen. Finanz- und Innenministerium haben sich im Sinne des rot-schwarzen Koalitionsvertrages von 2011 darauf geeinigt, den Personalbedarf unserer Polizei durch ein externes Beratungsunternehmen gemeinsam mit Fachberatern untersuchen zu lassen. Die Prüfung soll Möglichkeiten von Effizienzsteigerungen oder Optimierungen aufzeigen und einen Ressourcenvergleich mit anderen Referenzländern vornehmen. Den Prüfauftrag erhielt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG WPG“, als Fachleute wirken der ehemalige BKA-Präsident Jörg Ziercke und der frühere bayerische Landespolizeipräsident Waldemar Kindler mit.

Kann mit dieser Untersuchung das Ende des stetigen Personalabbaus, einhergehend mit einem immer größer werdenden Aufgabenspektrum, eingeleitet werden? Wird unser Fachpersonal zukünftig am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet?

Wir mahnen hier als Fachverband zur Vorsicht, denn der Prüfauftrag enthält nach unserer Auffassung bereits Schranken, die eine freie und sachliche Begutachtung eines objektiv begründeten Personalbedarfs unserer Landespolizei nur bedingt möglich erscheinen lassen.

Schon die beteiligten Ministerien zeigen sich uneinig. Während das Ministerium für Inneres und Sport die jetzige Stellenzahl von etwa 5.800 als Minimum ansieht, will das Finanzministerium weiter sparen und kritisiert die vergleichsweise hohe Zahl der Stellen im Verhältnis zur Zahl der Einwohner. Zur so genannten Polizeidichte verweisen wir an den früheren Beitrag, der sich kritisch mit der Verwendung des bloßen Wertes des Verhältnisses Polizei/Einwohnerzahl auseinandersetzt.

Neben der Polizeidichte sollen auch Einflussgrößen wie die demografischen Trends, die Kriminalitätsentwicklung, das Verkehrsunfallgeschehen oder der Faktor eines Flächenlandes einbezogen werden. Hier treffen wir wieder auf die Unsicherheitskomponente der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die bekanntermaßen nur die angezeigten oder ermittelten Straftaten zählt und zur Darstellung der Kriminalität nur sehr eingeschränkt in der Lage ist. Wie die jüngst veröffentlichten Kernbefunde der Dunkelfeldstudie in Mecklenburg-Vorpommern zeigten, ist die tatsächliche Kriminalität in jedem Fall höher als die erfasste Zahl der Straftaten. Da jedoch nur diese eine Dunkelfelduntersuchung vorliegt sei die Frage erlaubt, wie denn die Entwicklung der Kriminalität überhaupt bewertet werden kann?

Und noch weitere Fragen stellen sich. Kann die demografische Entwicklung wegen des anhaltenden Zulaufs von Flüchtlingen überhaupt sicher prognostiziert werden? Weshalb spielt die von der Kripo stets als höchstens suboptimal eingeschätzte Aus- und Fortbildung bei der Projektbeschreibung keine oder allenfalls eine untergeordnete Rolle? Weil auch die in Rede stehende Untersuchung nichts an der Rolle des polizeilichen Generalisten, oder wie wir sagen, des „Universaldilettanten“, ändern darf? Weshalb erfolgt keine Beteiligung von Gewerkschaften oder deren Spitzenorganisationen? Und abschließend, weshalb wird nicht einfach untersucht, wie viele Polizeibedienstete der Nordosten benötigt, unabhängig von Finanzfragen und nur am gesetzlichen Rahmen ausgerichtet?

Wir sind sehr auf das Ergebnis der Untersuchung gespannt und hoffen, dass die Mitglieder der Projektgruppe Fachlichkeit vor Finanzierbarkeit stellen können. Selbstverständlich berichten wir weiter zum Thema.