Start in eine „neue Polizeiwelt“ – viele Probleme bleiben erhalten und neue kommen hinzu

07.01.2014

Ein verbandspolitischer Ausblick des baden-württembergischen BDK-Vorsitzenden Manfred Klumpp
Start in eine „neue Polizeiwelt“ – viele Probleme bleiben erhalten und neue kommen hinzu

Als zum 1. Januar die neue Organisationsstruktur der Polizei formal in Kraft trat, viele Kolleginnen und Kollegen ihren dienstlichen Umzug bereits hinter sich hatten und die neuen Präsidiums-Schilder für die Dienstgebäude vielerorts bereit lagen, um alsbald angeschraubt zu werden, schien die Polizei in der „neuen Polizeiwelt“ angekommen, der politische Auftrag zur Umstrukturierung erfolgreich auf den Weg gebracht zu sein.

Doch blickt man hinter die Fassaden erkennt man sehr schnell, dass dieser Eindruck täuscht und der Dienstbetrieb noch eine große Zahl an Stolpersteinen aufweist.

So müssen vielfach noch teilweise durchaus aufwendige Anpassungen der Infrastruktur erfolgen, Kommunikationspläne und Erreichbarkeiten neu festgelegt und publiziert werden, aber auch Arbeitsläufe und Prozesse angepasst und verinnerlicht werden, die immer wieder ohne Vorbereitungen und Übergangsphase ehemals bestehende Regelungen ersetzen.

In dieser zeitlichen Phase wird das der Polizei eigene Improvisationstalent einmal mehr auf eine besondere Bewährungsprobe gestellt. Dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei dieser Herausforderung stellen, kann dabei aber leider nicht mit einer Zustimmung zum Reformvorhaben gleichgesetzt werden, sondern resultiert aus ihrem beruflichen Selbstverständnis ihres Dienstes an unseren Bürgerinnen und Bürgern. Bis heute ist es nicht gelungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Mehrwert dieser umfassendsten Reform in der baden-württembergischen Polizeigeschichte nachhaltig zu vermitteln; Kritik, aber auch Resignation angesichts der Unveränderbarkeit des Vorhabens dominieren landesweit die Diskussionen über dieses Reformvorhaben.

Nachdem der BDK in den Jahren 2012 und 2013 immer wieder konkret auf die Schwachstellen der Reformpläne hingewiesen und Alternativen aufgezeigt hatte, hat der Landesvorstand im Frühsommer 2013 mit seinen Vertretern aus den damaligen Kreisdienststellen beschlossen, nach der Verabschiedung des Polizeistrukturreformgesetzes durch den baden-württembergischen Landtag keine rückwärtsgerichteten Diskussionen mehr zu führen. Dies schließt aber nicht aus, auf Fehlentwicklungen und Handlungsbedarfe auch weiterhin hinzuweisen. Der BDK wird daher die Umsetzung der Reform weiterhin konstruktiv kritisch begleiten.

So hat denn aktuell die ‚Schwäbische Post‘ in Aalen recherchiert, dass im dortigen Bereich mehrere Dienst-Kfz. abgezogen werden, andererseits die Polizei aber nun längere Fahrtstrecken zu bewältigen haben werde. Auch rund 40 fehlende Beamte, die im Frühjahr durch Berufsanfänger ersetzt werden sollen, sind für die Berichterstatter Anlass genug, festzustellen, dass auf der Ost-alb ein wesentliches Reformziel verfehlt würde. Ganz anders liest sich dies noch in einer Pressemeldung des Innenministeriums vom 23.12.2013, in welcher der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) zitiert wird, dass von Anfang an klar war, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Neustrukturierung profitieren sollen und dieses Ziel erreicht wird.

Aber auch der Anspruch, mit der Reform zwölf gleich leistungsstarke Regionalpräsidien zu schaffen, bekam in der aktuellen Umsetzungsphase bereits erste erkennbare Kratzer. So wurden die notwendigen Umzüge mancherorts professionell abgewickelt, während anderenorts mangels ausreichender Finanzmittel hierfür Polizeibeamtinnen und -beamte als Umzugshelfer eingesetzt wurden, die sich gleichzeitig auch an der Renovierung ihrer Dienstzimmer aktiv beteiligen konnten.

Wenn man im Januar einen Blick perspektivisch auf ein neues Jahr richtet, dann reicht es aber nicht aus, nur das in den Fokus zu nehmen, was bereits schief gelaufen ist, sondern sind alle Aufgaben und Herausforderungen zu betrachten.

Ein zentrales Element hierbei ist die seit vielen Jahren immer wieder in Aussicht gestellte und auch im Eckpunktepapier zur aktuellen Polizeireform thematisierte, aber nie wirklich angegangene und nie realisierte Sachbearbeiterkarriere der Kriminalpolizei. Es genügt schlichtweg nicht, Führungsfunktionen zu streichen bzw. ohne Aufgabenkritik in Sachbearbeiterstellen umzubenennen. Dadurch eröffnet sich keine einzige zusätzliche Beförderungsmöglichkeit, ergeben sich keine Verbesserungen der beruflichen Perspektiven.

Hier besteht ein dringender und überfälliger Handlungsbedarf, der nicht nur aus der Altersstruktur der Kriminalpolizei resultiert. Eine angemessene Besoldung darf sich nicht mehr länger nur daran orientieren, ob eine Beförderung möglich ist, wenn eher durch Zufall eine Haushaltsstelle z.B. durch Zurruhesetzungen frei wird, sondern muss sich an tatsächlichen Tätigkeiten und Leistungen orientieren. Der Nachwuchs für die in vorgenannter Pressemitteilung des Innenministeriums genannten künftig flächendeckend spezialisierte Einheiten wird nur dann zu gewinnen und sichern sein, wenn sich qualifizierende Fortbildung und zusätzliche Verantwortung auch finanziell auswirkt.

Die hohe fachliche Spezialität kriminalpolizeilicher Aufgabenfelder, wie sie mit der Polizeireform weiter ausgebaut werden soll, bestärkt eine langjährige Forderung des BDK nach einer verwendungsorientierten Ausbildung für die Kriminalpolizei. Durch Altersabgänge und reformbedingte Personalveränderungen zeichnet sich zudem ein immenser Fortbildungsbedarf ab, der durch die Fortbildungseinrichtungen, die sich selbst in einer Phase des Um- und Neuaufbaus befinden, nicht mehr bewältigt werden kann.

Der BDK setzt hier auf Innenminister Reinhold Gall (SPD) der 2008 als Polizeisprecher der SPD-Landtagsfraktion in einer Sitzung des Landtagsinnenausschusses seine Überzeugung darlegte, dass er bezweifle, ob es auf die in der Stellungnahme (Anm.: Drucksache 14/2190geschilderten Weise gelingen werde, ausreichend viele Nachwuchskräfte für die Kriminalpolizei zu gewinnen, zu mal aufgrund der Altersstruktur oftmals ein hoher Nachwuchsbedarf bei der Kriminalpolizei bestehe und offenbar leider nicht beabsichtigt sei, für die Schutzpolizei und die Kriminalpolizei wieder getrennte Laufbahnen einzuführen, obwohl die Aufgaben und Anforderungen der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei eher wieder auseinanderdrifteten. … Anschließend führte er aus, auch er halte ein gemeinsames Grundstudium für Beamte der Schutzpolizei und für Beamte der Kriminalpolizei für sinnvoll. Denn dadurch werde eine gute Basis für eine gemeinsame Arbeit geschaffen. Ein komplettes gemeinsames Studium und eine Spezialisierung erst im Wege der Fortbildung halte er jedoch nicht für sinnvoll; denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass die Personalsituation an den Dienststellen eine intensive Fortbildung kaum mehr zulasse. Deshalb plädiere er dafür, mit der Spezialisierung bereits während des Studiums zu beginnen.

Die aktuelle Polizeireform unterstreicht die damaligen klaren Aussagen des damaligen SPD-Polizeisprechers Reinhold Gall und bestätigt den vorhandenen Reformstau und den Handlungsbedarf.  

In enger Verbindung zur Ausgestaltung des Studiums steht dabei aber auch die Wiedereinführung einer gesicherten Verwendung von Berufsinteressenten bei der Kriminalpolizei. Neben einem auch weiterhin notwendigen und sinnvollen Wechsel von der Schutz- zur Kriminalpolizei, sowie den Sonderlaufbahnen der Wirtschaftskriminalisten und Cyberkriminalisten, wird es sich die Polizei auf Dauer nicht leisten können auf qualifizierte Bewerber zu verzichten, die eine Verwendung bei der Kriminalpolizei anstreben und eine Einheitsausbildung über die Schutzpolizei scheuen.

Die ausgehend von einem VGH-Urteil derzeit aktuelle Frage, wie zurückliegend geleistete Rufbereitschaftszeiten nach EU-Recht zu bewerten und vergüten sind, wird 2014 vermutlich erneut die Gerichte beschäftigten müssen. Der BDK kam nach eingehender Analyse der Urteilsbegründung zu dem Ergebnis, dass die Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofes vielfach auch auf die langjährig geübte Praxis der Rufbereitschaften bei der Polizei zutreffen könnten. 

Der BDK hat es deshalb den Betroffenen anheim gestellt noch 2013 verjährungsunterbrechende Anträge auf Anerkennung der Rufbereitschaftszeiten als Arbeitszeit zu stellen. Während es seitens des Ministeriums eher ruhig ist und lediglich allgemeine Hinweise für die zukünftige Gestaltung von Rufbereitschaften ergingen, haben einzelne Dienststellen – mangels anderer eigener Handlungsoptionen – solche Anträge bereits abgelehnt oder dezidierte Einzelaufstellungen eingefordert. Der BDK wird in dieser Sache eingehende Rechtsschutzanträge seiner Mitglieder an den Rechtsschutzversicherer weiterleiten.

Seitens des BDK wird aber grundsätzlich eine politische Lösung zur Anerkennung dieser Rufbereitschaftszeiten gesucht, weshalb nun zu Beginn des Jahres entsprechende Gesprächstermine angestrebt werden. Ein Lösungsansatz kann es dabei sein, die angemessene Vergütung der Rufbereitschaftszeiten als Grundsockel in neu einzurichtende Lebensarbeitszeitkonten einzubringen.

Daneben werden wieder zahlreiche, bekannte und/oder neue Themen auch 2014 wieder im Fokus der BDK-Verbandsarbeit stehen, deren Darstellung den vorliegenden Rahmen sprengen würde und über welche auch weiterhin anlassbezogen berichtet wird.

 

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