Stellungnahme des BDK Frankfurt am Main zur Wahlwiederholung der Personalratswahlen in der Gruppe Beamten

28.05.2017

Ab dem 6. Juni 2017 wird der BDK Frankfurt am Main vorläufig nicht mehr im Personalrat der größten Polizeibehörde des Land Hessen vertreten sein! Wie kam es dazu!?
Stellungnahme des BDK Frankfurt am Main zur Wahlwiederholung der Personalratswahlen in der Gruppe Beamten
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Der Wahlvorstand hatte, auf Grund einer Mehrheitsentscheidung, die neugegründete "Freie Liste - WIR für Frankfurt! Unserer Stimme in Hessen!" nicht zur Teilnahme an der Personalratswahl 2016 zugelassen. 

Die Freie Liste hatte demzufolge beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen diese Entscheidung geklagt und Recht bekommen. Der Personalrat beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel geklagt und dort verloren. Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt als richtig an und hat in seinem Urteil konkretisiert, dass nur die Wahl in der Gruppe Beamten wiederholt werden muss, da die Freie Liste nur in dieser Gruppe angetreten ist. Das Urteil wird am 06. Juni 2017 rechtskräftig.

 

Der BDK Frankfurt am Main hatte bereits in 2016 die Meinung vertreten, dass die Freie Liste unter dem demokratischen Grundgedanken zuzulassen ist und die Entscheidung des Wahlvorstands falsch war! 

 

Bis zur Wahlwiederholung und der konstituierenden Sitzung wird es keinen Personalrat in der Gruppe der Beamten (14 Personen) geben. Der weiterhin aus den 3 ordentlich gewählten Tarifbeschäftigten (2x GdP; 1x DPolG) bestehende Teilpersonalrat, führt die Amtsgeschäfte und trifft alle Entscheidungen, auch die den Beamtenbereich betreffend.

 

Der Teilpersonalrat muss in den nächsten Tagen einen Wahlvorstand wählen, der die Wahl vorbereitet und durchführt. Der Wahlvorstand legt auch den Termin für die Wahl fest.

 

Es wird sich um eine Wiederholung der Wahl im Mai 2016 handeln, dass heißt, es dürfen nur Wahlvorschläge auf Grundlage der Wahlvorschläge aus 2016 eingereicht werden und es dürfen nur die Beamtinnen und Beamten wählen, die auch im Mai 2016 wählen durften und noch beim Polizeipräsidium Frankfurt ihren Dienst versehen.

 

Der BDK Frankfurt am Main hatte nach seinem demokratischen Verständnis einer Wahl vor 14 Tagen einen Antrag auf Rücktritt des Personalrats und somit Neuwahlen nach § 24 (1) Nr. 3 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) gestellt. Der Antrag hätte zur formalen Folge gehabt, dass der gesamte Personalrat zurücktritt und bis zur Neuwahl kommissarisch im Amt bleibt. Bei der Neuwahl hätten alle aktuell beim beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main Dienst versehenden Beamten und Tarifbeschäftigten wählen können. Dieser Antrag wurde, wieder auf Grund einer Mehrheitsentscheidung, abgelehnt.

 

In den nächsten Wochen wird der Bezirksverband Frankfurt am Main seinen Wahlkampf vorbereiten. Wir werden mit Flyern und Plakaten auf das bewährte Team und seine Forderungen nach einer modernen Personalvertretung aufmerksam machen. WIR fordern alle Mitglieder und Unterstützer beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main bereits jetzt auf, bei der Wahl für den BDK zu stimmen! Macht von eurer Stimme gebrauch und wählt den BDK, damit so etwas nicht noch einmal passieren kann! 

 

Der Bezirksvorstand Frankfurt am Main

 

 

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