Stellungnahme des BDK zum Landeshaushalt 2014/2015

21.10.2014

Der BDK Landesverband Nordrhein-Westfalen hat zu ausgewählten Punkten der laufenden Haushaltsgesetzgebungsverfahren Stellung bezogen.
Stellungnahme des BDK zum Landeshaushalt 2014/2015
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)


Gesetzentwurf  der Landesregierung; Drucksache 16/6700

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015); Personalhaushalt 2015

Gesetzentwurf der Landesregierung; Drucksachen 16/6500 und 16/6710

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Nordrhein-Westfalen hat zu einigen ausgewählten Punkten der o. g. Gesetzgebungsverfahren Stellung bezogen, die vor allem die Kriminalpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen betreffen.

Im Einzelnen wurden folgende Themen in der Stellungnahme behandelt: 

  • 2.000 fehlende Stellen bei der Kriminalpolizei – Verbrechen lohnt sich
  • Erhöhung des Anteils der Kriminalpolizei auf 26%
  • Erhöhung der Einstellungszahlen auf 1.800
  • Erschwerniszulage für Mitarbeiter des Dezernats 22 im Landeskriminalamt
  • Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
  • Objektschutzdienst und Zuständigkeiten bei NRW-Flughäfen - Polizeiangestellte als „Wachpolizei“ wie in den Ländern Berlin und Hessen
  • Ausbildung der NRW-Kriminalpolizei - Kostenersparnis durch spezialisierteres  Studium
  • Beteiligung von Straftätern an den Ermittlungskosten


Vollständige Stellungnahme des BDK zum Landeshaushalt 2014/2015

null 2014-10-17 Stellungnahme BDK Haushalt 2014-2015.pdf — PDF document, 103Kb