Stellungnahme des BDK zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einziehung und Abschöpfung von Vermögenswerten

20.01.2026

Vermögensabschöpfung ist aus Sicht des BDK eines der wirksamsten Mittel, um kriminelle Märkte und Strukturen nachhaltig zu schwächen. In zahlreichen Deliktsfeldern ist der wirtschaftliche Vorteil das primäre Tatmotiv.

Tätergruppen sind heute vielfach in der Lage, strafrechtliche Sanktionen in ihre strategischen und wirtschaftlichen Kalkulationen einzubeziehen, während erst der konsequente Entzug der kriminell erlangten Erträge eine spürbare Wirkung entfaltet, weil er die finanzielle Grundlage und Funktionsfähigkeit der zugrunde liegenden Geschäftsmodelle unmittelbar angreift. Eine wirksame Vermögensabschöpfung erzielt zudem Mehrwerte für den Rechtsstaat: Sie stärkt die Prävention, unterstützt Opferschutz (Rückgewinnungshilfe) und erhöht das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit.

Der BDK hält es für zwingend erforderlich, bundeseinheitliche Verfahrensstandards für Fälle der Vermögensabschöpfung festzulegen, die für die beteiligten polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Stellen verbindlich gelten. Leider  enthält der Gesetzentwurf keine verbindlichen Vorgaben zur personellen und technischen Ausstattung der neuen Strukturen. Aus Sicht des BDK ist dies das größte Vollzugsrisiko. Schon heute bestehen Defizite in der Finanzermittlung.

2026-01-16_Stellungnahme_BDK_Vermögensabschöpfung.pdf

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Bund
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