Stellungnahme des BDK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung e-Akte in der Justiz

07.08.2025

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern.
Birgit Böllinger - Pixabay

Der BDK und seine Expertinnen und Experten waren aufgefordert, eine Stellungnahme im Zusammenhang mit der Einführung der e-Akte der Justiz und mit der Beeidigung von Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetschern abzugeben. Dass der BDK jeden Schritt zu einer verbesserten Digitalisierung und Zusammenarbeit mit der Justiz begrüßt, steht außer Frage. Die e-Akte ist ab dem 01.01.2026 bundesweit verpflichtend. Das erfordert von unseren Beschäftigten nicht nur eine Umstellung lieb gewonnener Gewohnheiten, sie sind in der Umstellungsphase mit deutlichen Bedarfen an Hard- und Softwareausstattung, an die Vorgaben zu Prozessen und rechtlichen Auslegungen und in der Übergangsphase mit zusätzlichem Zeitbedarf gekoppelt.

Nun aber soll es Ausnahmen zur Einführung der e-Akte geben. Das halten wir als BDK für bedenklich, da dies nicht dazu führen wird, die Digitalisierung im Gleichschritt einzuführen und Doppelerfassungen (Papier und elektronisch) zu vermeiden. Warum? Das ist in der angehängten Stellungnahme zu lesen.

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