Stellungnahme des BDK zur Änderung der Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
04.02.2026
Mit tiefer Besorgnis sehen wir die Zunahme von Gewalt und Bedrohungen gegen Personen, die im öffentlichen Interesse arbeiten. Gleichwohl treffen diese Sachverhalte nicht mehr nur einzelne Berufsgruppen, sondern eine Vielzahl an professionellen und kommunalen Bereichen. Diese Entwicklung hat nicht nur unmittelbare negative Auswirkungen auf die Opfer, sondern wirkt sich auch strukturell aus, indem sie die Bereitschaft, öffentliche Ämter zu übernehmen, deutlich verringert.
Aus Sicht des BDK liegt der entscheidende Hebel für eine wirksame Schutzwirkung weniger im materiellen Strafrecht als im Strafverfahrensrecht. Eine zeitnahe Tatklärung, beschleunigte Ermittlungen und kurze Verfahrensdauern haben eine deutlich höhere abschreckende und stabilisierende Wirkung als abstrakte Strafrahmenverschärfungen. Der Gesetzgeber sollte daher prüfen, für Verfahren wegen Straftaten nach §§ 113 bis 116 StGB ein besonderes Beschleunigungsgebot vorzusehen.
Der BDK unterstützt das Ziel, den Schutz von Personen mit zentralen Aufgaben für das Gemeinwesen zu verbessern. Es bestehen jedoch berechtigte Zweifel daran, ob die vorgeschlagenen Regelungen wirksam sind, da sie möglicherweise hauptsächlich deklaratorischen Charakter haben.
Für eine genauere Einordnung kann hier unsere Stellungnahme eingesehen werden.