Stellungnahme des BDK zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

14.09.2012

Der BDK in Nordrhein-Westfalen hat zur öffentlichen Anhörung anlässlich des Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 06.09.2012 eine Stellungnahme an die Ausschussvorsitzenden und die Präsidentin des Landtages übersandt.
Stellungnahme des BDK zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages
Foto: MC / pixelio.de

Der BDK behandelt in seiner Stellungnahme die Bereiche Prävention, Spielhallen, Glücksspiel im Internet, Statistische Erfassung, Zahlungsdienste und Nachweis der Mittelherkunft. Die vollständige Stellungnahme steht am Ende des Artikels zum Download zur Verfügung.

Forschung / Prävention

Obwohl im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland die Ziele der Suchtprävention und der Kriminalitätsprävention gleichgestellt wurden, sieht der Gesetzentwurf des GlüÄndStV NRW keine Förderung von Forschungsprojekten im Bereich der Kriminalprävention und Kriminologie vor.

Die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels erfordert Spezialwissen sowie eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Kontext des Glücksspiels sind sogenannte Kontrolldelikte. Das bedeutet, dass ohne die notwendigen Ressourcen eine Bekämpfung des illegalen Glücksspiels nicht erfolgt und somit die gesetzten Ziele nicht erreicht werden können. Ich appelliere daher an Sie, eine Erweiterung der Verwendung der Zweckabgaben aus § 10 des Gesetzes vorzusehen und damit die kriminologische Forschung, die Kriminalprävention sowie die Strafverfolgung zu unterstützen.

In kriminalpräventiver Hinsicht möchte ich besonders auf die aktuellen Schwachstellen im Bereich der Glücksspielautomaten hinweisen und eine vertiefte Analyse sowie die Unterstützung länderübergreifender Lösungskonzepte anregen. Exemplarisch verweise ich hierzu auf die Stellungnahme des BDK-Bundesvorsitzenden an den Landtag Schleswig-Holsteins vom 10. Februar dieses Jahres, in der wir auf Schwachstellen bei den von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Glücksspielautomaten hinweisen, da diese zahlreiche Möglichkeiten der Steuerverkürzung, diverser Betrugsdelikte sowie der Geldwäsche eröffnen. Diese Zusammenhänge sind durch unabhängige Gutachten und rechtskräftige Gerichtsurteile belegt und zwischenzeitlich auch von der Bundesregierung anerkannt. Es wurde daher eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfinanzministeriums eingerichtet, um diese Möglichkeiten zukünftig zu unterbinden.

„Online-Glücksspiel“

Grundlegende Erfordernisse zur Ermittlung von Straftaten im Bereich des Internets sind aufgrund der nicht umgesetzt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht vorhanden. Dadurch lassen sich deliktsübergreifend viele Straftaten im Internet nicht aufklären. Dies gilt auch für das illegale Online-Glücksspiel in vielen Bereichen.

Dem Wettbetrug, der vor allem über Internetportale abgewickelt wird, muss länderübergreifend entgegen gewirkt werden. Der BDK warnt vor einer Öffnung des Glücksspielmarktes im Internet, solange die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung durch den Bundesgesetzgebers nicht erfolgt ist.

Zudem sollten vor einer Marktöffnung länderübergreifende Konzepte zur Kriminalprävention, speziell zur Verhütung von Sportwettbetrug und von Steuerstraftaten, erstellt und umgesetzt worden sein.

Dokumente

Stellungnahme des BDK zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

2012-09-04-SF-Stellungn_ÄndGlüStV.pdf — PDF document, 83Kb