Stellungnahme des BDK zur GWG-Meldeverordnung

02.05.2025

Erneut war der BDK aufgefordert, durch seine Expertise ein Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Ab- satz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV)
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Federführend ordnete unser Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates Dr. Barreto da Rosa den Entwurf im Sinne des BDK ein. Grundsätzlich soll lediglich das, was von der FIU bisher ohne gesetzliche Grundlage bzw. jedenfalls unverbindlich in verschiedenen Papieren bereits zu einem Großteil festgelegt wurde (vgl. auch S. 6 des Entwurfs), nun schlicht in eine verbindliche (wenngleich Verstöße nicht bußgeldbewehrt sind) Verordnung gegossen werden.

Zu kritisieren waren zahlreiche Punkte, bei denen wir nur hoffen könne, dass der Gesetzgeber unsere Stellungnahme genau liest und unsere Kritik aufnimmt. Unsere Stellungnahme kann unter dem nachfolgenden Link in Gänze gelesen werden: