Stellungnahme des BDK zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

19.12.2025

In einer erneuten Stellungnahme zu einem Referentenentwurf war der BDK aufgefordert wichtige Impulse im Rahmen der weiteren Gesetzgebung zu liefern. Hierbei ging es um die Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen, demnach eine Änderung des Strafgesetzbuches.

Der BDK hatte sich bereits am 6. November 2023 im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Missbrauch der Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL) als sogenannte K.-o.-Tropfen positioniert. Bereits in dieser Stellungnahme hat der BDK deutlich gemacht, dass K.-o.-Tropfen aus kriminalpolizeilicher Sicht als besonders gefährliches Tatmittel einzuordnen sind und ihre Verwendung bei Sexual- und Raubdelikten regelmäßig eine strafschärfende Qualifikation rechtfertigt. 

Der nun vorgelegte Referentenentwurf greift diese Bewertung konsequent auf. Insofern wird der Referentenentwurf von uns ausdrücklich begrüßt. Die vorgeschlagene Änderung schließt eine durch die BGH-Rechtsprechung entstandene Schutzlücke, stellt die Gleichwertigkeit gefährlicher Tatmittel klar, stärkt den Schutz von Opfern von Sexual- und Raubdelikten, erhöht die Rechtssicherheit für Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, und setzt langjährige Forderungen aus GMK-, IMK- und JM-Kontexten konsequent um.

2025-12-19 Stellungnahme des BDK zum Referentenentwurf KO-Tropfen.pdf

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Bund
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