Stellungnahme des Bund Deutscher Kriminalbeamter zur Evaluierung des Waffenrechts
06.10.2025

Grundsätzlich sollte aus unserer Sicht das Waffenrecht komplett novelliert werden. So bleibt es ein Flickenteppich mit vielen rechtlichen Unsicherheiten.
Insbesondere unser BDK-Experte Olaf März hat in Zusammenarbeit mit der Fachkommission Recht diese Stellungnahme ausformuliert. Festzuhalten ist, dass der BDK die Evaluation grundsätzlich begrüßt, dass aber zu befürchten ist, dass eine Beschränkung auf partielle Anpassungen dem Anspruch auf eine durchgreifende Verbesserung möglicherweise nicht gerecht werden kann.
Und: Restriktionen, die lediglich die Allgemeinheit beeinträchtigen und für die öffentliche Sicherheit und Ordnung keinen Mehrwert generieren, fördern nicht die Akzeptanz der Bevölkerung, sondern lediglich das Ignorieren von Vorschriften. Die Gesetzgebung muss Einschränkungen vornehmen, wenn dies für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tatsächlich zielführend, angemessen und erforderlich ist; darüber hinausgehende Reglementierungen erzielen keinen sicherheitspolitischen Mehrwert. Warum wir das so sehen, ist im beigefügten PDF nachzulesen.