Stellungnahme zum 14. Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

04.06.2019

Auch wenn der Datenschutz oftmals auf „Kriegsfuß“ mit den Ermittlungen steht, so ist die Umsetzung gesetzlicher datenschutzrechtlicher Grundlagen ein unabdingbarer, demokratischer Baustein, den es stabil zu halten gilt, um sich als Land gegenüber populistischen Argumenten wehrhaft zu halten und die geforderten Rechte der Bürgerinnen und Bürger qualitativ durchsetzen zu können.
Stellungnahme zum 14. Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Auch der BDK M-V hat mit einigem Erschrecken den Bericht (Link) zur Kenntnis nehmen müssen. Angefangen von falsch verschickten Mails, mit einer Liste von Personen mit deren Namen, Anschriften, Personalausweisnummern, Kfz-Kennzeichen und Hinweise auf deren Sicherheitsüberprüfungen durch die Bundespolizei (s. Seite 34), bis hin zur Verhängung von Bußgeldern gegen Polizeibeamte nach der DS-GVO (s. Seite 50).

Diese unter Punkt 9.1.4 aufgeführten Fälle führten nach Bekanntwerden zu einiger medialer Aufmerksamkeit. So haben in zwei Fällen Polizeibeamte ihre Dienststellung ausgenutzt, um an die Kontaktdaten minderjähriger Mädchen zu gelangen. So wurde im Nachgang zu einer Anzeigenerstattung ein 15-jähriges Mädchen von dem Polizeibeamten, der sie auf dem Revier in Empfang genommen hatte und dem der Sachverhalt zuerst geschildert wurde, per SMS angeschrieben und zu einem Fotoshooting eingeladen. Besonders gravierend ist dabei, dass diese Jugendliche sexuell freizügig in Erscheinung getreten und psychisch instabil gewesen ist (vgl. Bericht Seite 50). 

In einem weiteren Fall hat ein Ermittler eine 13-jährige im Anschluss an eine Zeugenvernehmung auf WhatsApp kontaktiert und hat in dessen Verlauf diesem 13jährigen Mädchen sexuelle Avancen gemacht (vgl. Bericht Seite 51).

In einem anderen Fall hat ein Polizeibeamter seine Dienststellung ausgenutzt, um ein Strafverfahren gegen seinen Sohn zu verhindern. Hierbei hat er sich in bedrohlicher Form per WhatsApp an die 16-jährige Anzeigenerstatterin gewandt, um sie zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen (vgl. ebenda). 

Der BDK spricht sich klar für die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz aus. Er ruft die Landesregierung, hier insbesondere das Ministerium für Inneres und Europa, dazu auf, diese Fälle aufzuklären und disziplinarrechtliche Maßnahmen sachlich, aber in vollem Umfang durchzuführen. 

Es ist unverständlich, warum derartiges Fehlverhalten erst durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern der Landespolizei bekannt wird. Warum hat das Innenministerium nicht schon zuvor in anonymisierter Form davon berichtet? Sollte es unter dem Teppich gekehrt werden? 

Die durch die Berichterstattung öffentlich gewordenen Fälle der letzten Tage beschädigen das Ansehen der Landespolizei in erheblichem Maße über die Landesgrenzen hinaus. Außerdem muss verhindert werden, dass sich derartige Rechtsverletzungen durch Beamtinnen oder Beamte der Landespolizei wiederholen. Wie die regionalen Medien berichteten, hat es im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Polizei auf das Festival Fusion 2019 einen weiteren Datenverstoß gegeben (u.a. hier: Link).

 

Der Landesvorstand