Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des neuen Bundespolizeigesetzes

28.01.2026

Der BDK Verband Bundespolizei/Zoll erkennt den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung an, sieht jedoch deutliche inhaltliche Defizite und erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf eine effektive Kriminalitätsbekämpfung.

Der Verband Bundespolizei/Zoll begrüßt den Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich als längst überfälligen Schritt zur Anpassung an moderne sicherheitspolitische Herausforderungen. Positiv bewertet werden insbesondere die Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben.

Aus unserer Sicht bleibt der Entwurf jedoch in wesentlichen Punkten hinter den praktischen Erfordernissen zurück. Kritisch gesehen werden vor allem die weiterhin sehr engen repressiven Zuständigkeiten der Bundespolizei, die in der Praxis zu Zuständigkeitskonflikten, Ermittlungsabbrüchen und Verzögerungen führen können. Eine zukunftsfähige Reform muss klarere Zuständigkeitsregelungen, praxistaugliche Abgrenzungen zu den Länderpolizeien sowie eine Stärkung repressiver Befugnisse vorsehen.

Der BDK spricht sich unter anderem für:

  • eine flexiblere und realitätsnahe Ausgestaltung des Grenzraums,

  • erweiterte Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnanlagen unabhängig von Eigentumsverhältnissen,

  • eine praktikablere Strafverfolgungszuständigkeit zur Vermeidung von Ermittlungsbrüchen,

  • weitergehende Befugnisse bei der automatisierten Kennzeichenerfassung,

  • klare gesetzliche Grundlagen für verdeckte Einsatzformen,

  • den verpflichtenden Einsatz von Bodycams bei unmittelbarem Zwang sowie

  • regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte der Bundespolizei
    aus.

Darüber hinaus fordern wir ergänzende Regelungen, etwa im Bereich des Zeugenschutzes und eine Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Form einer anonymisierten Nummerncodierung.

Fazit: Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze, bedarf jedoch deutlicher Nachbesserungen, um den realen Einsatzbedingungen der Bundespolizei gerecht zu werden und eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sicherzustellen. Dieser Schwerpunkt findet in vergleichbaren Stellungnahmen anderer Gewerkschaften bislang nur eine untergeordnete Rolle, ist jedoch für die Praxis von erheblicher Relevanz.

BP_20260128_Stellungnahme_BPOLG.pdf

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Bundespolizei/Zoll
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