Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Cannabisgesetzes der Bundesregierung

19.11.2023

Der BDK hatte bereits in seinem Positionspapier vom Juli 2022 Problembereiche im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis aufgezeigt. Neben rechtlichen Bedenken wurden auf sonstige Probleme im Zusammenhang mit einer Legalisierung hingewiesen.
Herbal Hemp - Pixabay

Nach Bekanntwerden des Kabinettsentwurfs hat die AG Cannabis des BDK den Inhalt des Entwurfs mit den Inhalten des ersten Positionspapiers des BDK abgeglichen, um noch einmal Position zum aktuellen Gesetzentwurf zu beziehen. Sie stellte fest, dass einige Punkte noch immer völlig unberücksichtigt gelassen wurden. Christian Soulier, Mitglied der Arbeitsgruppe hierzu:

„Der Gesetzentwurf geht zum Beispiel nicht auf die drohenden Gefahren für den Straßen-, Luft-und Schifffahrtsverkehr ein, obwohl niemand daran zweifelt, dass der Konsum von Cannabis die Verkehrstauglichkeit beeinflusst. Es ist auch bisher kein einheitlicher Grenzwert festgelegt worden, ab dem eine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit anzunehmen ist. Der Gesetzgeber sollte diese rauschbedingte Fahruntüchtigkeit definieren und hier nicht auf „Lücke setzen“.“

In unserem Positionspapier von Juli 2022 haben wir als Verband ausführlich zu den Legalisierungsbestrebungen der Bundesregierung Stellung bezogen und klar gemacht, dass wir uns für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums einsetzen.

Die jetzigen Bemühungen der Bundesregierung, den kontrollierten Umgang mit Cannabis zu legalisieren, dürften jedoch scheitern, weil sie den internationalen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, und auch dem Europarecht widersprechen. Christian Soulier dazu weiter:

„Die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen stellen die Erlaubnis- und Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen, weil sie kaum erfolgversprechend kontrollierbar sind. Insoweit werden die zu erwartenden erheblichen Probleme auf die Behörden der Länder verlagert, ohne diesen Problemlösungen aufzuzeigen. Das Gesetz wird aus den dargelegten Gründen bei den Erlaubnis- und Polizeibehörden und auch den Staatsanwaltschaften zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsanfall führen.“

Letztlich belegen die aufgezeigten Schwachpunkte auch, dass trotz der in der Begründung des Entwurfs explizit angesprochenen und bejahten Gefährlichkeit des Konsums von Cannabis für die Gesundheit von Menschen, das gesetzgeberische Ziel, insbesondere den Kinder- und Jugendschutz zu stärken, aus vielerlei Gründen verfehlt wird.

Hier gehts zur aktuellen Stellungnahme.