Stopp der Stelleneinsparung - Zügige Nachbesetzung, Abschaffung des IBV, Entfristung von Arbeitsverträgen

12.05.2014

Aufgrund der Sparvorgaben des Hamburger Senates, müssen jährlich 250 Stellen in der Hamburger Verwaltung abgebaut werden. Ausdrücklich davon ausgenommen wurde der Polizeivollzug. Frei werdende Stellen von Tarifbeschäftigten sind jedoch von den Sparmaßnahmen betroffen. Das bedeutet: Nach einer Sperrfrist von 6 Monaten sollen die Stellen im Interessenbekundungsverfahren (IBV) nachbesetzt werden. Gelingt dies nicht, bleiben die Stellen langfristig unbesetzt.
Stopp der Stelleneinsparung -   Zügige Nachbesetzung, Abschaffung des IBV, Entfristung von Arbeitsverträgen
Team Tarif

Unberücksichtigt bleibt, dass die meisten Tarifbeschäftigten im LKA den Polizeivollzug in seinen Aufgaben direkt oder indirekt unterstützen. Die Tätigkeiten, die bisher von den Tarifbeschäftigten gut und kompetent erledigt werden wie z.B. der Erkennungsdienst, sollen z.T. von Kriminalbeamtinnen und ‑beamten übernommen werden. Diese – teuer für die Kriminalitätsbekämpfung ausgebildeten - Kolleginnen und Kollegen übernehmen Tätigkeiten, die speziell für diese Aufgaben ausgebildete Tarifbeschäftigte effizienter und kostengünstiger erledigen können. Aber - viel schlimmer – die Kriminalbeamtinnen und ‑beamten können ihrer originären Arbeit in dieser Zeit nicht nachkommen. Hier wird durch die Hintertür doch beim Polizeivollzug gespart.

In den Dienststellen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht so einfach zu ersetzen sind, sind die Auswirkungen deutlich spürbar. Wenn z.B. Biologen für die DNA-Analysen fehlen, wenn Spurensicherer vor Ort die Spuren nicht oder erst mit Zeitverzug sichern können, dann geht für die Ermittlungsverfahren wertvolle Zeit verloren und die Kriminalitätsbekämpfung leidet darunter. Die hohe Belastung der Mitarbeiter durch die Arbeitsverdichtung führt außerdem zunehmend zu krankheitsbedingten Ausfällen. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden.

Deshalb fordert der BDK:

  • Stopp der Stelleneinsparung in der Kriminalitätsbekämpfung
  • Zügige Nachbesetzung von frei werdenden Stellen
  • Abschaffung des IBV
  • Übernahme von Kolleginnen und Kollegen mit langjährig befristeten Arbeitsverträgen

Die wenigen jetzt bewilligten Neueinstellungen (LKA 25, LKA 32, LKA 35, LKA 38, LKA 41, LKA 54) sind zwar ein vom BDK hart erkämpfter Silberstreifen am Horizont, reichen aber nicht aus. Der BDK wird sich deshalb auf allen Ebenen weiter dafür einsetzen, dass unsere Forderungen Gehör finden.

Das geht aber nur im Zusammenwirken mit den BDK-Vertreterinnen und ‑Vertretern im Personalrat. Damit sich der BDK auch in Zukunft für Dich/Sie im Personalrat stark machen kann, brauchen wir Deine/Ihre Stimme.

Deswegen für alle Tarifbeschäftigten:

BDK wählen  -  Liste 2 wählen!!

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