Stornierung des genehmigten und beantragten Urlaubs wegen Corona?

14.04.2020

Berlin, 14.04.20 - In der derzeitigen Krise ist der Urlaubswert sehr eingeschränkt und es ist frustrierend, den kostbaren Urlaub nicht auf der Insel, sondern möglicherweise in einer kleinen gartenlosen Wohnung verbringen zu müssen. Der BDK hätte sich anstelle des kalten BMI-Erlasses eine geschmeidigere und einvernehmliche Regelung gewünscht, die mehr an Einsicht, Solidarität und Freiwilligkeit appelliert hätte.
 
Für den BDK Bundespolizei ist es aber völlig unverständlich, dass durch eine „Berufsvertretung“ in der jetzigen Ausnahmesituation dezidierte Anleitungen zur Umgehung des durch das BMI erlassene „Stornierungsverbot“ für bereits beantragte und genehmigte Urlaubsanträge veröffentlicht werden.
 
Das ist angesichts der derzeitig stattfindenden weltweiten Dramas und der Furcht vieler Menschen, auch in Deutschland, um Angehörige, Job und Zukunft bestenfalls bar jeden Fingerspitzengefühls. Diese Handlungsanleitung fördert im Übrigen auch nicht das Miteinander zwischen "normalen Beschäftigten" und Vorgesetzten. Gerade auf der operativen Arbeitsebene ist die Bundespolizei gefordert und muss auch nach Abklingen der Krise präsent sein. Wenn dann alle ihren verschobenen Urlaub nehmen wollen, muss auch jemand eine unpopuläre Entscheidung treffen um die Mindeststärken zu halten.
Auch der in der Handlungsanleitung beschriebene Weg in die Verwaltungsgerichtsbarkeit - und dazu gewerkschaftliche Unterstützung in Aussicht zu stellen, hinterlässt eher nicht den Eindruck die Interessen aller Beschäftigten der Bundespolizei zu vertreten.
 
Zudem es ist ja nicht ein Willkürakt des BMI der hier in Rede steht, sondern der Versuch, die Bundespolizei auch nach der Krise handlungsfähig zu erhalten.
 
Und selbstverständlich hat auch der BDK etwas an diesem Vorgehen zu kritisieren, zumal es das Personalreferat im BPOLP einmal mehr fertig gebracht hat, diesen Erlass gänzlich unkommentiert an den nachgeordneten Bereich zu steuern. Mit einigen hilfreichen Erläuterungen wäre dann wohl auch deutlich geworden, dass es die Möglichkeit von Einzelfallregelungen gibt.