„Strategie Kriminalitätsbekämpfung im Wandel“

04.05.2026

Der Leiter des Landeskriminalamtes informierte darüber, wie die Polizei Berlin sich den Weg zu einer zukunftsfähigen Kriminalpolizei in der Hauptstadt vorstellt.

In einer Informationsveranstaltung für Beschäftigten- und Berufsvertretungen in der Polizei Berlin am 11.03.2026 gab der Leiter des Berliner Landeskriminalamts (LKA), Christian Steiof, die Einrichtung einer Planungsgruppe „Strategie Kriminalitätsbekämpfung im Wandel“ („PlaG SKW“) bekannt. 

Diese sei Ausfluss eines im Dezember 2024 eingesetzten Expertengremiums aus Vertretern des Landeskriminalamts, der Landespolizeidirektion (LPD) und des Präsidialstabes, welches grundlegende Überlegungen für eine zukunftsfähige Kriminalpolizei in Berlin angestellt habe. Mit der PlaG SKW mache man sich nun auf den Weg, im Auftrag der Behördenleitung sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erste Maßnahmen konkret zu prüfen. 

Den Handlungsbedarf umriss Herr Steiof sowohl mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Erwartungshaltungen und Polarisierung), als auch mit Ermittlungsherausforderungen (Veränderte Kriminalitätsformen, digitale Tatbegehungen, Umgang mit Massendaten etc.) und nicht zuletzt ansteigendem Fallzahlenaufkommen bei zunehmendem Personalmangel.

Dem solle begegnet werden mit einer Stärkung der Analysefähigkeit, schnellerer Reaktionsfähigkeit, einem flexibleren Umgang mit neuen Phänomenen und einer Bündelung von Fach- und Ressourcenverantwortungen für einzelne Themenbereiche.

Unter seiner Leitung seien dazu in der Planungsgruppe sechs Arbeitspakete (AP) eingerichtet worden (AP 1 Zentralisierung örtlicher Aufgaben, AP 2 Konzeptionierung eines Zentralen Eingangs im LKA, AP 3 Bekämpfung krimineller Logistik, AP 4 Weiterentwicklung Bekämpfung Jugendkriminalität u. lokal agierender Täter, AP 5 Aufbau eines Cybercrime-Zentrums, AP 6 Weiterentwicklung internationaler und nationaler Kooperationen).

Der Zeitplan sehe vor, dass seitens der Auftraggeber (Behördenleitung/Senatsverwaltung) ein erstes Zwischenergebnis für den 30.06.2026 erwartet werde. Die Vorlage von finalen Konzepten und konkreten Umsetzungsplänen solle bis Dezember 2026 erfolgen und im ersten Quartal 2027 mit ersten Umsetzungsschritten begonnen werden. 

Abschließend stellte Herr Steiof dar, dass in dem nun beginnenden Veränderungsprozess eine hohe Transparenz angestrebt werde. Gute Kommunikation sei Voraussetzung für gutes Gelingen.

Aus Sicht des BDK ist es zwar gut, dass nun endlich die dringend notwendige strategische Neuausrichtung der Kriminalpolizei in Gang kommt. Zugleich ist es jedoch prekär, dass bei dem jetzt eingeschlagenen Weg die Grundarchitektur der kriminalpolizeilichen Aufbauorganisation aufgrund des begrenzten Planungsgruppenauftrags bis auf weiteres unangetastet bleibt. Jede der fünf örtlichen Polizeidirektionen unterhalb der LPD behält demnach ein Referat Kriminalitätsbekämpfung (K). Es soll lediglich eine Zentralisierung bestimmter örtlicher Aufgaben (Kfz-Delikte, Einbruch, Betäubungsmittel, „FiaT“ – Fokussierung auf intensiv agierende Täter und „ZentraB“ – zentralisierte, standardisierte Bearbeitung) in jeweils einem Referat K erfolgen. Dabei gehe es um „Abläufe und Verantwortlichkeiten“ und nicht in erster Linie um eine räumliche Zusammenlegung.

Die nicht nur durch den BDK vielfach aufgezeigten Probleme durch die Trennung von Fach- und Personalverantwortung in der Kriminalitätsbekämpfung in der LPD wird durch die reine Aufgabenzentralisierung innerhalb der bestehenden Strukturen nicht gelöst werden. Nach Ansicht des BDK ist es bedauerlich, dass die sich aufdrängende Frage nach einer organisatorischen Zusammenführung der Referate K (wenn nicht unter einem gemeinsamen Kripo-„Dach“ mit dem LKA, so zumindest zunächst innerhalb einer eigenständigen Kripo-Säule der LPD) weiter ausgeklammert bleibt. So ist der Weg zu einer zukunftsweisenden Kriminalpolizei in Berlin noch lang.

Selbstverständlich nimmt der BDK trotz dieser Kritik das Angebot zur Teilhabe am Prozess der PlaG SKW an und wird diesen konstruktiv begleiten.

Nicht betrachtet wird durch die PlaG SKW im Übrigen u.a. die zukünftige Anbindung der derzeit fünf Kriminaldauerdienste („K 1“) – dabei wird dieses Thema spätestens mit Einführung der „Kooperativen Leitstelle“ virulent sein. Der BDK hat darauf schon mehrfach hingewiesen.   

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