Strukturierte Erfassung der "Cold Cases"

11.03.2018

Der BDK Landesverband Niedersachsen hatte in einem Info am 31.12.2017 darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen von derzeit ca. 250 ungeklärten Tötungsdelikten und zusätzlichen Vermisstenfällen, bei denen Tötungsdelikte vorliegen können, ausgegangen werden muss. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine umfangreiche Berichterstattung durch die Medien.
Strukturierte Erfassung der "Cold Cases"

Nach Auffassung des BDK Niedersachsen sollen zur zielgerichteten Bearbeitung dieser ungeklärten Tötungsdelikte sogenannte „Cold Case Units“ in den niedersächsischen Polizeidirektionen eingerichtet werden. Ereignisse aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass es auf Grund personeller Engpässe eben nicht immer möglich ist, ungeklärte Tötungsdelikte neben den Tagesgeschäften in wiederkehrendem Turnus erneut „anzufassen“ und auf mögliche neue Ermittlungsansätze zu prüfen, die sich aus in der Vergangenheit noch nicht durchführbaren Untersuchungsmethoden ergeben können. 

Hierzu hat der Landesvorsitzende des BDK Niedersachsen mehrere fachliche Gespräche mit Vertretern des Innenministeriums und dem Landeskriminalamt Niedersachsen geführt. Die geführten Gespräche haben dazu geführt, dass neue Ansätze zur gezielten „Neuanfassung“ der Altfälle erarbeitet werden sollen. Das begrüßt der BDK Landesverband Niedersachsen ausdrücklich.

Das LKA Niedersachsen hat am 02.02.2018 ein „Konzept zur Erfassung von ungeklärten Tötungsdelikten in Niedersachsen“ vorgelegt. In diesem Konzept wird auf der Basis einer Erhebung der Staatsanwaltschaften von 311 ungeklärten Tötungsdelikten ausgegangen – die Vermisstenfälle nicht eingeschlossen. Im Konzept des LKA Niedersachsen wird, insbesondere vor dem Hintergrund der verbesserten Möglichkeiten der DNA-Analyse, eine strukturierte Aufarbeitung von ungeklärten Kapitaldelikten als erforderlich angesehen. 

Das LKA Niedersachsen wird zunächst im Rahmen einer Bestandserhebung ungeklärter Tötungsdelikte mit dem Ziel der Priorisierung der Fälle hinsichtlich der Erfolgsaussichten bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens durchführen. Die Priorisierung der Fälle erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem LKA Niedersachsen und den Behörden. 

Es ist nicht auszuschließen, dass sich schon im Laufe der Bestandserhebung des LKA neue Ermittlungsansätze ergeben, die eine sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungen erforderlich machen. 

Die in Aussicht gestellte Bearbeitungszeit für diese Erhebung von ca. 18 Monaten ist nicht akzeptabel - Mordermittlungen müssen nicht erst erlernt werden. Wir erwarten schnelle Resultate aus dem LKA Niedersachsen. 

Der BDK Landesverband Niedersachsen erachtet den nunmehr eingeschlagenen Weg als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es erforderlich sein wird, in den Behörden sofort entsprechende „Cold Case Units“ einzurichten, um die dort mit der Aufklärung von Tötungsdelikten befassten Kolleginnen und Kollegen zu entlasten und sehen den Ergebnissen des durch das LKA Niedersachsen erarbeiteten Konzeptes mit Interesse entgegen. 

Der BDK wird im Interesse der ermittelnden Kolleginnen und Kollegen, aber auch der Angehörigen der Opfer hart am Thema bleiben. 

Nicht vergessen werden darf dabei die Betrachtung der personellen Aufstockung des KTI sowie dessen räumliche Unterbringung. 

 

Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

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