Tarifabschluss 2019

04.03.2019

In Potsdam stieg am Wochenende dann doch noch weißer Rauch auf: Habemus Tarifabschluss!
Tarifabschluss 2019

Der Tarifabschluss

Mit dem Abschluss dürften nicht alle zufrieden sein. Wir sind es jedenfalls nicht und möchten das gerne in Ergänzung zu der Veröffentlichung auf der BDK-Bundesseite etwas erläutern beziehungsweise kommentieren.

Mit einer ungewöhnlich langen Laufzeit von 33 Monaten (1. Januar 2019 bis 30. September 2021) wurden drei Erhöhungsstufen beschlossen.

  • Rückwirkend zum 1. Januar 2019: lineare Anhebung um 3,01 Prozent, mindestens 100 Euro.
  • Zum. 1. Januar 2020: linear 3,12 Prozent, mindestens 90 Euro.
  • Zum 1. Januar 2021: linear 1,29 Prozent, mindestens 50 Euro.

Durch die Mindestbeträge steigen Einkommen in niedrigeren Entgeltgruppen etwas stärker an, bei einem höheren prozentualen Hebungssatz wäre das aber gar nicht notwendig gewesen. Daneben eine Aufwertung der Einstiegsgehälter in den Entgeltgruppen 2 bis 15 für Neueinsteiger mit rund 11 Prozent in mehreren Stufen. Betroffen ist hier jeweils nur die Stufe 1. Wir stellen bei uns jedoch häufig Beschäftigte mit Berufserfahrung ein, die in Stufe 2 oder 3 beginnen (bei uns aber auch Berufsanfänger sind). Sie werden davon also nicht profitieren. Hinzu kommen im Gesamtpaket Punkte, die der Polizei insgesamt nicht zugutekommen werden.

Die baden-württembergische Tarifsprecherin Dominique Fülster fasst deswegen treffend zusammen: „Ich finde das Ergebnis nicht gut. Auf die drei Jahre gesehen sind es ja gerade mal 2,6 % pro Jahr, das liegt zu weit weg von der ursprünglichen Forderung. Für alle möglichen Dinge werden die zusätzlichen Steuereinnahmen genutzt, nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt der Geldbeutel geschlossen. Die Jahressonderzahlung wird auf dem Niveau von 2018 eingefroren, die kleine EG9 gibt es immer noch, jetzt als EG9a und EG9b. Ich hoffe, dass die Beschäftigten bei Überleitung in die neue EG9a wenigstens ihre bereits in der Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit mitnehmen können, denn sonst droht abermals der Verlust von erheblichen Beträgen. Dies sind wir ja bereits von unseren Höhergruppierungen gewohnt. Die stufengleiche Höhergruppierung, die Bund und Kommunen längst haben, wurde auch dieses Mal nicht erreicht“.

Wie wäre es, wenn sich die baden-württembergische Landesregierung noch dazu entschließt, etwas darauf zu legen? Hessen hat es vorgemacht, freie Nutzung des ÖPNV für alle Beschäftigten des Landes. Unsere Landeshauptstadt ist hier ein Paradebeispiel, geprägt von Feinstaubalarmen und Dieselfahrverboten, könnte hier ein erster Schritt zur Entlastung des Klimas geleistet werden. Außerdem würde dies den öffentlichen Dienst, auch im Hinblick auf den Kampf um Fachkräfte, nochmals attraktiver machen.

 

Übertragung auf die Beamtenschaft

Es war fast klar, dass es hier wieder einmal komplizierter wird, als in anderen Bundesländern. Wie der Abschluss auf die rund 185.000 Beamtinnen und Beamten sowie die etwa 136.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird, werde zunächst beraten, so die Finanzministerin, in der Zeitung am Montagmorgen.

„Ich appelliere an die Landesregierung, sich an den Ländern ein Vorbild zu nehmen, die bereits eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtenschaft angekündigt haben. Darunter im Übrigen auch Nehmerländer im Länderfinanzausgleich. Natürlich kann man sich auch erneut etwas Verfassungswidriges ausdenken wie die zeitversetzte Übertragung gestaffelt nach Statusämtern, die gegen das Abstandsgebot verstoß oder zuletzt die abgesenkte Eingangsbesoldung für Berufseinsteiger.“, kommentiert Landesvorsitzender Steffen Mayer etwas zynisch, die zögernde Haltung.