Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

16.02.2026

Der Landesvorsitzende des BDK Bayern zur Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Nach intensiven und bis tief in die Nacht geführten Verhandlungen haben sich die Verhandlungsführer mit den Ländern auf eine Einigung verständigt. Rund 900.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder erhalten in drei Schritten insgesamt 5,8 Prozent mehr Einkommen. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028 (mit Ausnahme von Hessen, das eine eigene Regelung hat).

Konkret bedeutet das:

·         Zum 1. April 2026 eine Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro,

·         zum 1. März 2027 eine weitere Anhebung um 2 Prozent,

·         zum 1. Januar 2028 eine zusätzliche Erhöhung um 1 Prozent.

Die Entgelte für Nachwuchskräfte steigen schrittweise um mindestens 150 Euro. Darüber hinaus werden die Zulagen für Wechsel- und Schichtarbeit erhöht. Zudem wurde eine Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ostdeutschland an das Westniveau vereinbart.

Dieses Tarifergebnis muss zeit- und wirkungsgleich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden, es ist Ausdruck harter Verhandlungen und ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Tarifbeschäftigten. Diese Wertschätzung darf jedoch nicht an den Beamtinnen und Beamten vorbeigehen.

Gerade die Beschäftigten der Bayerischen Polizei leisten tagtäglich hochqualifizierte und belastende Arbeit. Sie tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit unserer Gesellschaft. Wechsel- und Schichtdienst, steigende Fallzahlen, komplexe Ermittlungsverfahren sowie zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte prägen den Berufsalltag. Es ist daher zwingend erforderlich, dass auch die Beamtinnen und Beamten sofort an der Einkommensentwicklung teilhaben.

Eine spätere Übertragung des Tarifergebnisses würde nicht nur das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation in Frage stellen, sondern auch die Motivation und Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig beschädigen. Nachwuchsgewinnung und -bindung sind zentrale Herausforderungen gerade im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Herr Söder, der Freistaat Bayern steht in der Verantwortung, seine Beamtinnen und Beamten nicht schlechter zu stellen als die Tarifbeschäftigten. Wertschätzung darf kein Lippenbekenntnis bleiben, sie muss sich konkret auf der Besoldungsabrechnung widerspiegeln.

 

Jürgen Schneider

Landesvorsitzender BDK Bayern

 

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Bayern
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