Tarifstreit im Öffentlichen Dienst

17.11.2023

Ein schlechtes Verhandlungsergebnis wird nicht nur zu mehr Unzufriedenheit, sondern auch zur Abwanderung vieler Beschäftigten in andere Länder und den Bund führen. Ein zunehmendes Verwaltungschaos wird die Folge sein. Verant-wortung dafür trägt die Arbeitgeberseite!
Tarifstreit im Öffentlichen Dienst

Die Arbeitgeberseite scheint im aktuellen Tarifstreit die Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht wahrhaben zu wollen. Wie naiv und wie gefährlich! Der Bund, die Kommunen und ja, die Privatwirtschaft zahlen oftmals höhere Löhne und bieten nicht selten bessere Arbeitsbedingungen. Kein Wunder, dass immer mehr Beschäftigte den Ländern als Arbeitgeberinnen den Rücken kehren oder gar nicht erst ein Beschäftigungsverhältnis mit ihnen eingehen.

Um sich der Abwanderung von Arbeitskräften wirksam entgegenstellen zu können, müssten die Forderungen der Dachverbände drastischer ausfallen – und auch erfüllt werden. Die Erwartungen auf ein gutes Verhandlungsergebnis auf Seiten der Beschäftigten sind aufgrund des dürftigen Tarifergebnisses 2021 mehr als verständlich. Der damalige Abschluss stand erheblich unter dem Einfluss der Corona Pandemie und führte u.a. zu einer Nullrunde. Die vereinbarte Entgelterhöhung um 2,8 % wurde erst zum 01.12.2022 wirksam.

Der bundesweit zu verzeichnende Fachkräftemangel hat auch die Polizei Hamburg erreicht und weitet sich dort zu einem belastenden Mitarbeitermangel aus – Signifikant sichtbar bei den Organisationseinheiten PERS und der IT. So wechseln auch Angestellte, die bereits nach dem TVL bezahlt werden, immer häufiger in den Bund oder die Kommunen. Warum? Die Antwort ist klar: Bessere Bezahlung! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen ab März 2024 dort gut 10% mehr Gehalt. Bei der letzten Tarifverhandlung 2022 wurde im TVöD zusätzlich eine Inflationsausgleichs-Prämie von 3000,00 EUR beschlossen.

Wer bei den Gehältern knausert, muss sich nicht wundern, wenn Bewerberinnen und Bewerber ausbleiben und die eigenen Kräfte sich neu - außerhalb des TV-L - orientieren. Die angespannte Finanzlage der Länder darf angesichts des aktuellen Weltgeschehens nicht verwundern, doch auch die finanzielle Situation der Beschäftigten ist angespannt - und zwar mehr als deutlich. Die Inflation der letzten Jahre hat große Löcher in so manchen Haushaltsplan gerissen. Viele können sich ein Leben in und um Hamburg kaum noch leisten. 

Der BDK fordert die Arbeitgeberseite daher erneut auf, Ihren Beschäftigten die Wertschätzung, die sie verdienen, entgegenzubringen und einen attraktiven Tarifvertrag abzuschließen. Dazu gehört

  • eine Lohnerhöhung um 10,5 % (min. 500,00 EUR)
  • eine Inflationsausgleichsprämie von 3000,00 EUR
  • eine Stadtstaatenzulage von 300,00 EUR.

Ferner ist es so, dass eine Höhergruppierung im TVöD seit dem 01.03.2017 in der Regel stufengleich erfolgt, diese Regelung muss analog in den TV-L übernommen werden, damit sich höherwertige Aufgaben und Verantwortungen auch bezahlt machen. Des Weiteren wünschen sich viele Beschäftigte die Möglichkeit, ein Job-Rad zu beziehen, wie es die Angestellte im kommunalen öffentlichen Dienst (TVöD & TV-V) und den Beamten in Hamburg bereits möglich ist. War da nicht etwas von wegen Verkehrswende? Und nein, diese Forderungen sind nicht zu hoch oder unbezahlbar, diese Forderungen sind das Mindeste, um nicht vom TVöD abgehängt zu werden. 

Zusätzlich sollte die Erschwerniszulage für psychisch belastende Arbeit, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornographie, keine Ausnahme sein. Hier lohnt sich ein Blick nach Nordrhein-Westfalen. Die dortige Zulage in Höhe von 300,00 € sollte ein fester Bestandteil in allen Tarifverträgen werden. Nach Auffassung des BDK ist es zudem notwendig, zukünftig wieder gemeinsame Tarifverhandlungen von Bund, Ländern und Kommunen zu führen. Seit dem Austritt der Tarifgemeinschaft der Länder aus der Tarifgemeinschaft des öffentlichen Dienstes im Jahr 2005 und der damit verbundenen Abtrennung von den Tarifrunden von Bund und Kommunen, ist für die Beschäftigten der Länder ein Ungleichgewicht bei der Bezahlung und anderer tariflicher Regelungen entstanden. 

Anfang 2024 soll das Bürgergeld um gut 12 % erhöht werden. Auch dies ist ein deutliches Signal zur Einkommensanpassung. Das BVerG verfügte die Einhaltung des Abstandsgebotes der unteren Gehaltsgruppen zum Grundsicherungsniveau. Dies muss bei den Tarifverhandlungen eingepreist und durch das Ergebnis für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden.

Der BDK fordert alle Beschäftigten der Polizei Hamburg auf, sich den kommenden Arbeitskampfmaßnahmen anzuschließen. Die verhandelnden Dachverbände benötigen die Unterstützung von uns allen. Allzulange warten müssen wir dafür nicht, denn am 23.11.2023 findet die Personalversammlung der Polizei Hamburg im CCH statt und in deren Anschluss dürfte die wohl größte Protestaktion in dieser Tarifrunde überhaupt stattfinden. Rufen die Dachverbände für den 23.11.2023 ihre Mitglieder zum Warnstreik auf, so wird sich der BDK solidarisch zeigen und seine tarifbeschäftigten Mitglieder zur Beteiligung aufrufen. Streikende tarifbeschäftigte Mitglieder des BDK dürfen ihren Streik für die Teilnahme an der Personalversammlung der Polizei unterbrechen, müssen dieses nur im Nachhinein der Dienststelle melden.

diesen Inhalt herunterladen: PDF