Tarifverhandlungen 2023 beendet!

11.12.2023

Faktische Nullrunde für weitere 10 Monate – Bund und Kommunen hängen Länder als attraktive Arbeitgeberinnen weiter ab!
Tarifverhandlungen 2023 beendet!

Einleitend dankt der BDK allen Beschäftigten, die sich an den vergangenen Warnstreiks beteiligt haben. Der BDK dankt zudem allen Beamtinnen und Beamten, die sich mit den Protestaktionen solidarisch gezeigt haben. Die zahlreichen BDK-Fahnen auf Hamburgs Straßen signalisierten der Arbeitgeberseite deutlich die Bereitschaft, für angemessene Einkommen längere Streiks durchzuführen und so ein akzeptables Ergebnis zu erzwingen.

Die verhandelnden gewerkschaftlichen Dachverbände wollten diesen Schritt jedoch offensichtlich nicht gehen und haben sich mit dem vorliegenden Ergebnis zufriedengegeben:

  • Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000,00 EUR. Die Zahlung von 1.800,00 EUR erfolgt für Dezember 2023. In den Monaten Januar bis Oktober 2024 erfolgen sodann Zahlungen i.H.v. 120,00 EUR, steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Ab 1. November 2024 folgt eine Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 200,00 EUR und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 %. Beide Erhöhungen sollen zu einem Plus von mindestens 340,00 EUR führen.
  • Auszubildende erhalten eine Inflationsausgleichszahlung von 1.000,00 EUR und monatlich eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 50,00 EUR.
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages liegt bei 25 Monaten

Dieses Ergebnis ist aus Sicht des BDK das Mindeste, um nicht komplett vom TVöD abgehängt zu werden. Allerdings bleibt mit diesem Ergebnis eine Anstellung im Bund oder in den Kommunen auch weiterhin attraktiver als in den Ländern. Die jetzt ausgehandelte Gehaltserhöhung wird die Beschäftigten der Länder erst nach 16 Monaten am 01.02.2025 zu 100 % erreichen. Zu diesem Zeitpunkt wird die zuletzt ausgehandelte Laufzeit des TVöD bereits abgelaufen und eine weitere Erhöhung für die Beschäftigten des Bundes verhandelt worden sein. Beim Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte werden es die Länder also weiterhin schwer haben, denn ein Ein- oder Umstieg in den TVöD bleibt für die Beschäftigten auch die nächsten zwei weiteren Jahre sehr attraktiv.

Auch forderten die gewerkschaftlichen Dachverbände eine Laufzeit von 12 Monaten, vereinbart wurde jedoch nun eine deutlich längere von 25 Monaten. Durch eine derartig lange Laufzeit werden uns die hohen Kosten der Inflation schneller einholen, als uns lieb ist. Daher wäre eine entsprechend kürzere Laufzeit angebracht gewesen.

Der TVL-Verhandlungsführer und Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hatte den Hamburger Beamtinnen und Beamten bereits die 1:1 Übernahme des Tarifabschlusses zugesagt. Da die Erhöhung der Tabellenentgelte erst ab dem 1. November 2024 eintreten wird, werden wohl auch die Bezüge der Beamtinnen und Beamten erst zum Ende des Jahres 2024 entsprechend angehoben werden. Dies wird dann auch Einfluss auf die BDK-Forderung nach einer amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten haben! Hamburger Beamtinnen und Beamten dürfen sich also schon jetzt darauf einstellen, Ihren Bezügen in dieser Hinsicht auch für das Jahr 2024 erneut widersprechen zu können.

Am 17.11.2023 wurde eine BDK-TARIF-INFO mit vielen Vergleichen zum TVöD an den Verhandlungsführer des TVL, Dr. Andreas Dressel, und die Beschäftigten der Polizei Hamburg versendet. Dr. Dressel scheint diese BDK-TARIF-INFO gelesen zu haben, denn neben der Inflationsausgleichszahlung, die in den Forderungen der verhandelnden Dachverbände selten erwähnt wurde, soll es in Zukunft allen Beschäftigten tatsächlich ermöglicht werden, ein Job-Bike zu leasen.

Fazit: Das aktuelle Tarifergebnis ist eine angemessene Gehaltserhöhung, die die Beschäftigten der Länder leider viel zu spät erreichen wird. Die ersten 10 Monate sind nichts anderes als eine hinter der zugesagten Inflationsausgleichszahlung versteckte Nullrunde. Eine Laufzeit über mehr als zwei Jahre ist viel zu lang. Bei diesem Ergebnis hätte sich der BDK gewünscht, dass die verhandelnden Dachverbände nicht auf das Angebot der Arbeitgeberseite eingegangen wären, sondern nach einer Urabstimmung weitere Streiks durchgeführt hätten.

diesen Inhalt herunterladen: PDF