Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder beendet

19.02.2026

Am 14.02.2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Ein großer Wurf?

Während die Tinte unter dem Vertrag noch trocknet, ist die Freude in den Regionen bereits riesig. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Tarif haben diese positive Energie direkt aufgenommen und erste Statements veröffentlicht. Hier nun der gesammelte Überblick über den Abschluss.

Die Kernpunkte der Einigung

  • Einkommenserhöhung 5,8 Prozent
    • zum 01.04.2026 um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
    • zum 01.03.2027 um 2,0 Prozent
    • zum 01.01.2028 um 1,0 Prozent
  • Erhöhung der Schichtzulage auf 100 € und der Wechselschichtzulage auf 200 € (ab 01.06.2026)
  • Erhöhung der Entgelte von Auszubildenden, Studenten und Praktikanten
  • Laufzeit 27 Monate

Besonders erfreut sind die Hamburger Kolleginnen und Kollegen über die Einführung der „Zulage für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen im Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg-Zulage)“. Für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern (Tarifgebiet Ost) werden, 36 Jahre nach der Wiedervereinigung, endlich die Voraussetzungen für die ordentliche Kündbarkeit an das Tarifgebiet West angepasst (sogenannte Unkündbarkeit). Soweit die guten Nachrichten.


Die Kehrseite: Schadensbegrenzung statt Durchbruch

Der Tarifabschluss wird von den Vertragsparteien als „nachhaltige Verbesserung“ bezeichnet. Doch 5,8 Prozent bei 27 Monaten Laufzeit gleichen die realen Einkommensverluste der vergangenen Jahre nicht aus – sie strecken sie lediglich. 
Angesichts anhaltender Inflation, steigender Lebenshaltungskosten und zunehmender Arbeitsverdichtung ist das kein Fortschritt, sondern Schadensbegrenzung.
Für die Beschäftigten der Länder bedeutet das: keine strukturelle Aufwertung, keine echte Wettbewerbsfähigkeit und keine spürbare Attraktivitätssteigerung.

Was eine echte Aufwertung bedeutet hätte

Eine nachhaltige Reform hätte mehr erfordert als eine lineare Anpassung. Notwendig gewesen wären unter anderem:

  • deutliche Entgelterhöhungen oberhalb der Inflationsrate
  • eine Modernisierung der Entgeltordnung
  • stufengleicher Aufstieg
  • bessere Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven
  • eine spürbare Anhebung der eingefrorenen Jahressonderzahlung
  • kürzere Laufzeiten für mehr Dynamik und schnellere Reaktionsfähigkeit

Stattdessen bleibt das System im Kern unverändert. Es wird minimal angepasst, aber nicht zukunftsfest gemacht.

Fazit

Der Tarifabschluss TV-L 2026 ist kein großer Wurf und vor allem kein Signal echter Wert-schätzung für die Beschäftigten. Er stabilisiert den Status quo, mehr nicht.

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Tarif Bund
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