Taugt der Datenabgleich der BAO Janus zum Skandal?

27.04.2021

Um es gleich zu beantworten: Nein! Die BAO Janus klärt im Land NRW die tatsächlich skandalösen Vorgänge rund um rechte Chatgruppen innerhalb der Polizei auf. Die Kritik richtete sich an Datenbankabgleiche von ca. 12.700 Rufnummern.
Michael Schwarzenberger - Pixabay

Rechte Chatgruppen innerhalb der Polizei NRW. Volksverhetzung, rassistische Darstellungen, Bildnisse mit Nazisymbolen und weitere Darstellungen waren untereinander geteilt worden. Ein Verhalten, das mit der besonderen Vertrauensstellung der Polizei nicht in Einklang zu bringen ist.

Bereits zu Beginn des Skandals hatte Sebastian Fiedler sich in den Tagesthemen vom 16.09.20 eindeutig positioniert und zum Ausdruck gebracht, dass die Sachverhalte umfassend straf- und disziplinarrechtlich zu prüfen sind.

Innenminister Reul reagierte zügig, u.a. wurde die BAO (Besondere Aufbauorganisation) Janus gegründet. Ziel ist eine umfassende und gründliche Überprüfung der Sachverhalte.

Anfang März 2021 wurde dann bekannt, dass durch die BAO Janus 12.750 Rufnummern überprüft wurden.

Ohne genaue Kenntnis der Sachlage war schnell von einer unrechtmäßigen Maßnahme die Rede. Vermeintliche Experten innerhalb und außerhalb der Polizei wussten von einer zweifelhaften Massenabfrage zu berichten.

Bereits zu Beginn dieses angeblich skandalösen Vorganges hatte sich der BDK Nordrhein-Westfalen durch seinen stellv. Vorsitzende Oliver Huth deutlich differenzierter geäußert und erklärt, dass auch für eine massenhafte Abfrage von Daten eine rechtliche Grundlage existiert.

„Rechtlich ist eine solche Abfrage möglich. Sie macht Sinn, wenn man zum Beispiel im konkreten Fall den Verdacht hat, dass ein Beschuldigter Kontakt mit den Neonazis hat."

Und das war auch geboten, denn zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen waren die genauen Hintergründe und die rechtliche Grundlage noch gar nicht bekannt.

Mittlerweile wissen wir, dass die BAO Janus die Abfragen auf das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gestützt hat. Der Landesdatenschutzbeauftragte erkannte zudem keine Hinweise auf eine offensichtlich fehlende Erforderlichkeit.

In der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen am 11.03.2021 wurde darüber hinaus deutlich, dass auch das Landeskriminalamt NRW keine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahme hat.

Der BDK Nordrhein-Westfalen begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der BAO Janus. Die Kolleginnen und Kollegen leisten eine hervorragende Arbeit, die ein wichtiger Baustein für das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit ist.