TFM lehnt Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten für Tarifbeschäftigte ab

15.02.2023

Der BDK Landesverband Thüringen schloss sich Ende letzten Jahres einer Initiative des tbb Beamtenbund und Tarifunion Thüringen an und empfahl seinen Mitgliedern die Beantragung einer Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten.
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Dies stellte, nach Einschätzung des BDK, die einzige Möglichkeit dar, um die Tarifbeschäftigten zeitnah von den derzeit erheblich gestiegenen finanziellen Belastungen zu entlasten.

Eine gewünschte wohlwollende Prüfung der eingereichten Anträge durch das Thüringer Finanzministerium (TFM) blieb leider aus. Dafür erhielten viele Beschäftigte sehr rasch eine Ablehnung, unter anderem mit der wenig überzeugenden Begründung, dass eine pauschale Zahlung für alle Beschäftigten zum (landesweiten) Inflationsausgleich tariflich nie beabsichtigt war.“ Weiterhin wird auf die für Herbst anstehenden Tarifverhandlungen verwiesen, bei denen ja die Gelegenheit wäre, ggf. ein den derzeitigen Rahmenbedingungen entsprechendes Tarifergebnis auszuhandeln. Gerade unter Berücksichtigung des beschämenden Tarifabschlusses 2021 und dem Verhalten der Arbeitgeberseite in der derzeitigen Tarifrunde von Bund und Kommunen wird dies von vielen Beschäftigten als Hohn empfunden. 

Mit dem § 16 Abs. 5 TV-L wurde eine flexible Möglichkeit für den Dienstherrn geschaffen, um auf regionale Besonderheiten zu reagieren. Und gerade das schließt die Gewährung eines Inflationsausgleiches nicht aus.

Natürlich ist bekannt, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt und dass der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Zulagengewährung hat. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob und in welcher Höhe er eine Zulage gewährt oder eben nicht.

Trotzdem betrachtet der BDK LV Thüringen die Ablehnung als eine verpasste Chance des Dienstherrn und der Politik, Worten Taten folgen zu lassen und die so oft geäußerte Wertschätzung für die Arbeit unserer Tarifbeschäftigten zumanifestieren. Denn gerade bei den Kolleginnen und Kollegen in den niedrigen Entgeltgruppen schlagen sich die erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten spürbar nieder.

Mit Blick auf die von der Bundesregierung eingeführte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro, die den Thüringer Beamten zeitnah gezahlt werden soll, wäre eine, auf das Tarifverhandlungsergebnis anrechenbare, Zahlung der Zulage möglich gewesen. Wenn man gewollt hätte….