Transparenzregister läuft ins Leere

20.10.2022

Mit der Ergänzung des Geldwäschegesetzes durch die Einführung eines Transparenzregisters wurde in Deutschland im Jahre 2017 eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dubiose Geldgeschäfte sollten so besser erkannt und komplizierte Finanzgeflechte schneller aufgedeckt werden. Der Fluss des Geldes sollte im wahrsten Sinne des Wortes transparenter werden.
Andrzej Rembowski auf Pixabay

Ziel der Einführung des Transparenzregisters war es, Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Zollfahndung bei ihrem Kampf gegen Geldwäsche zu unterstützen und ihre Ermittlungen deutlich zu erleichtern.

Fünf Jahre ist die Einführung dieses Registers nun her. Darüber, was sich seit dem 01.10.2017 in dieser Thematik getan hat, sprach der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow in dieser Woche mit dem WDR-Hörfunk und übt direkt Kritik an der aktuellen Situation:

„Viele meiner Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Geldwäsche arbeiten verzichten darauf, irgendetwas im Transparenzregister nachzuschlagen, weil man sich auf die Daten, die dort hinterlegt sind, nicht verlassen kann.“

Tatsächlich ist es so, dass in Deutschland die Eigentümer aller Personen- und Kapitalgesellschaften, wir reden hier über 2,5 Millionen Organisationen und Vereinigungen im Transparenzregister eintragen sollten. Bis August dieses Jahres haben jedoch nicht einmal die Hälfte der Verpflichteten ihre Daten übermittelt. Nach fünf Jahren.

Aber nicht nur die mangelhafte Datenlage stellt ein Problem dar, auch die fehlende Prüfung der vorhandenen Daten macht das Transparenzregister zu einem uneffektiven Hilfsmittel. Noch immer tauchen als wirtschaftlich Berechtigte Strohmänner und Briefkastenfirmen auf. Dirk Peglow dazu:

„Die Qualität der vorhandenen Daten ist nicht so, wie sie sein sollte. Darüber hinaus gibt es aus polizeilicher Sicht nichts Schlimmeres, als in unterschiedlichen Datenquellen suchen zu müssen.“

Im Transparenzregister fehlen die Daten aus Grundbuchämtern und Handelsregistern, weil diese nicht digital vorliegen. Hier bedarf es einer entschlosseneren Vorgehensweise, denn mit unvollständigen Registern, die ungeprüfte Daten enthalten, ist den Ermittlungsbehörden nicht geholfen.

Das Interview des Bundesvorsitzenden mit dem WDR kann hier angehört werden.

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