Überstunden bei der Polizei Rheinland-Pfalz Ein Hilfsmittel zur Feststellung der Arbeitsbelastung oder sogar der Personalsituation?

01.10.2013

Die CDU stellte am 25. Juni 2013 eine kleine Anfrage, die sich mit der Überstundenproblematik unserer Polizei sowie einer pro Kopf Belastung der unterschiedlichen Einheiten befasst.
Überstunden bei der Polizei Rheinland-Pfalz Ein Hilfsmittel zur Feststellung der Arbeitsbelastung oder sogar der Personalsituation?

Insgesamt bewegt sich der Überstundenberg der rheinland-pfälzischen Polizei stramm auf die 1,7 Millionen Grenze zu – ohne die bereits finanziell abgegoltenen Überstunden mit in die Gesamtbelastung aufzunehmen.

Um auch einen direkten regionalen Vergleich der Belastung von S und K herstellen zu können, haben wir die in der Anfrage gelieferten Zahlen der fünf Polizeipräsidien verglichen:

 

Zu Frage 1: (Auszug aus der Antwort zur kleinen Anfrage)

 


S K
S K
PP Koblenz
66719 76381   37,00 197,00
PP Mainz
173681 79371   139,72 239,07
PP Rheinpfalz
109731 55364   79,39 177,98
PP Westpfalz
126584 51216   170,83 252,30
PP Trier
112353 70156   132,49 310,42

 

Nach diesen Zahlen beträgt die durchschnittliche Pro-Kopf Belastung:

     S: 111,88 Stunden

     K: 235,35 Stunden 

Dabei sind innerhalb der Dienststellen markante Abweichungen der durchschnittlichen Werte festzustellen.

Sehr deutliche Unterschiede bei der Belastung zwischen S und K sind beispielsweise beim PP Koblenz gegeben.

Dahingehend ist ein erstaunlicher Überstundenberg beim kleinsten Präsidium, dem PP Trier gegeben.

Diese Zahlen sind alarmierend! Sie machen deutlich, dass das Thema Überstunden seit viel zu vielen Jahren leider von den Verantwortlichen ausgesessen wird.

So wird die unzureichende Personalausstattung bei den Dienststellen immer noch verschwiegen und mit einer Überstundenbezahlung kaschiert, die netto nahe am „gesetzlichen Mindestlohn“ rangiert. Zuschläge auf die Vergütung von Mehrarbeit wie in der freien Wirtschaft dürfen noch nicht mal angedacht werden, das Thema „Lebensarbeitszeitkonten“ scheint eine ansteckende Krankheit zu haben und die mit dieser Mehrbelastung zwangsläufig verbundenen höheren Krankheitsraten werden einfach unter den ministeriellen Teppich gekehrt.

Ungelöst sind auch z.B. haftungsrechtliche Fragen, wenn bei übermäßiger Mehrarbeit es zu einem Fehlverhalten infolge Unachtsamkeit oder Übermüdung kommt. Wir vermuten mal, dass in diesen Fällen die Mehrarbeit anordnende Führungskraft nicht hinter ihren Kräften stehen wird.

Fakt ist, dass aufgrund der gelieferten Zahlen der kleinen Anfrage eine doppelt so starke Belastung an Überstunden für die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei gegeben ist. Personelle Entspannung ist jedoch nicht zu erwarten.

Hierüber sollte man sich im Rahmen der PZM Beratungen und bei der neu eingerichteten ministeriellen Arbeitsgruppe „Personalförderung“ mal intensiv Gedanken machen.

 

Der Landesvorstand

 

Link: kleine Anfrage der CDU, Drs 16/2580