Umsetzung der Richtlinie 2016/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016

30.08.2019

Umsetzung der Richtlinie 2016/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (sog. PKH-Richtlinien)

Mit der Vorlage des Gesetzesentwurfes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung strebt die Bundesregierung die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines EU-Haftbefehls in nationales Recht an. Dies hätte eigentlich zum 25.05.19 erfolgen müssen, da europarechtlich alle staatlichen Stellen verpflichtet sind, ab Ablauf der Umsetzungsfrist die EU-rechtlichen Regelungen unmittelbar anzuwenden bzw. das nationale Recht richtlinienkonform auszulegen.

In den Justizressorts der Ländern gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen, was die Arbeit der Polizei nicht positiv befördert, da die Rechtsfolgen nicht abzusehen sind.  

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich dieser Thematik angenommen. Das Thema ist insgesamt Gegenstand der Fachkommission Recht des Bundesvorstandes. Neben einem engen Austausch mit dem Richterbund wird die Sichtweise in rechts- und innenpolitischen Gremien des Bundes durch den Bund Deutscher Kriminalbeamter weiter verfolgt.

In der Anlage befindet sich eine Presseinformation des Bund Deutscher Kriminalbeamter über die Anregung einer Gesetzeserweiterung im Sachzusammenhang, um eine rechtskonforme Arbeit der Polizei auch zukünftig zu ermöglichen. 

Der Landesvorstand des Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen.

Presseinformation

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