Unbrauchbarer Gesetzentwurf zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis

26.07.2023

Anfang Juli hat sich die Bundesregierung auf Ministeriumsebene auf einen Entwurf des Gesetzes zum privaten und zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken geeinigt. Im anschließenden Anhörungsverfahren haben auch wir als BDK eine Stellungnahme zu dem aus unserer Sicht unbrauchbaren Gesetzentwurf abgegeben.
Herbal Hemp - Pixabay
Foto: Herbal Hemp - Pixabay

Der Bundesvorsitzende Dirk Peglow in der Stellungnahme:

„Die grundsätzliche Intention des Entwurfs, den Besitz von geringen Mengen an Cannabisprodukten zu entkriminalisieren ist ebenso zu begrüßen, wie die Absicht den illegalen Handel weiterhin zu sanktionieren. Leider greift der vorgestellte Entwurf aus unserer Sicht zu kurz, löst viele Probleme nicht und ist zudem wegen Verstößen gegen elementare Grundsätze des deutschen Rechts unbrauchbar sowie verfassungsrechtlich bedenklich.“

Denny Vorbrücken, der Sprecher unser Fachkommission Recht ergänzt:

„Der Entwurf entspricht in einigen Regelungen nicht dem Bestimmtheitserfordernis des Art 103 Abs. 2 GG. So ist nach wie völlig offen, wie der für Kinder und Jugendliche erforderliche unzugängliche Anbau und die Aufbewahrung umgesetzt werden sollen, wie und durch wen bestimmte Vorgaben kontrolliert werden sollen oder welche Anforderungen an ein befriedetes Besitztum im Sinne dieses Gesetzentwurfes gestellt werden müssen.“

Vollkommen unklar ist auch die Umsetzung der Regelungen zur Qualitätskontrolle von Anbauvereinen. Der Gesetzgeber muss normenklare und sich nicht widersprechende Regelungen treffen, was hier leider nicht gelungen ist.

Unsere gesamte Stellungnahme finden Sie hier