Und täglich grüßt das Murmeltier: Alimentation 2026

22.09.2026

Jetzt wieder Widerspruch einlegen!


 
Auch im Jahr 2026 hält der BDK Landesverband Bayern an seiner rechtlichen Einschätzung fest: Die Alimentation in Bayern ist nach wie vor in großen Teilen nicht amtsangemessen. Um Eure Ansprüche auf eine verfassungskonforme Besoldung für das laufende Kalenderjahr zu sichern, müsst Ihr als Betroffene bis spätestens zum 31. Dezember 2026 erneut individuell Widerspruch einlegen. Einmalige Widersprüche aus den Vorjahren wirken für das aktuelle Jahr nicht fort! 
 
Um Euch das Verfahren so einfach wie möglich zu machen, stellt der BDK LV Bayern ab sofort aktualisierte Musterformulare bereit. Ihr könnt die Vorlagen direkt hier im Beitrag herunterladen.
 
Unsere Service-Dokumente für Euch zum Download:

  • [Muster-Widerspruch (ohne bereits erhobene Klage)] – Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das Verfahren für dieses Jahr neu einleiten. 
  • [Muster-Widerspruch (mit bereits erhobener Klage)] – Speziell angepasst für diejenigen, die bereits ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht führen.
  •  [Muster für die Klageerhebung] – Für den Fall, dass Euer Widerspruch bereits durch einen Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Finanzen abgelehnt wurde und Ihr den Klageweg beschreiten müsst.
     
     
    W i c h t i g :
     
    Für unsere Mitglieder besteht nach wie für die Möglichkeit, eines Kostenzuschusses in Höhe der hälftigen Gerichtskosten (ausgenommen Anwaltsgebühren). Diese müssen jedoch zunächst selbst verauslagt werden.
     
     
     
    Rechtliche Hinweise & Haftungsausschluss
     
    Die vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Bayern bereitgestellten Musterformulare und Dokumente dienen ausschließlich als Orientierungshilfe und Formulierungsvorschlag für Betroffene. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche nicht ersetzen. 
     
    Der BDK Landesverband Bayern übernimmt keinerlei Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder den Erfolg der eingereichten Widersprüche und Klagen. Die Nutzung der Vorlagen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko der antragstellenden Person. Insbesondere wird keine Haftung für die Einhaltung gesetzlicher Fristen (wie der Klagebegründungsfristen) übernommen. 
     
    Urheberrechtshinweis (Copyright)
     
    Die bereitgestellten Musterformulare sind urheberrechtlich geschützt. Der BDK Landesverband Bayern gestattet Betroffenen die kostenfreie, nicht-kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung und Anpassung ausschließlich zum Zwecke der eigenen Widerspruchs- und Klageeinreichung. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte außerhalb dieses Zwecks, ist strikt untersagt und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des BDK Landesverbandes Bayern. 
     
     
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Bayern
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