Ungekürzter Familienzuschlag für in Teilzeit beschäftigte Beamtinnen und Beamte - Antrag für das Anspruchsjahr 2010 noch bis Jahresende 2013 stellen

19.12.2013

Der BDK NRW empfiehlt seinen betroffenen, in Teilzeit beschäftigten Beamtinnen und Beamten, noch bis Jahresende einen weiteren, Frist wahrenden Antrag an das LBV NRW zu richten. Dieser sollte analog zu den kürzlich angeregten Anträgen/Widersprüchen zeitgerecht in die Zustellung sichernder Form (z.B. Einschreiben oder Fax) übermittelt werden.
Ungekürzter Familienzuschlag für in Teilzeit beschäftigte Beamtinnen und Beamte - Antrag für das Anspruchsjahr 2010 noch bis Jahresende 2013 stellen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 16.12.2010, Az.: 2 C 41.09, entschieden, dass es beamtenrechtlich nicht zulässig ist, nur einen anteiligen Familienzuschlag an teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte, deren Ehepartner ebenfalls dem öffentlichen Dienst beschäftigt sind, zu zahlen, wobei dies auch zutrifft, wenn der Ehepartner gar keinen Familienzuschlag erhält (z.B.: Angestellte/r TVÖD/TVL).

Das Finanzministerium NRW ordnete daraufhin in Umsetzung des vorgenannten Urteils mit Erlass vom 31.05.2011 an, dass die Zahlung eines vollen Familienzuschlages ab dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erfolgen soll. Eine ungekürzte Zahlung an teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte erfolgte daher frühestens ab Dezember 2010 bzw. dem Datum der Antragstellung.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nunmehr auf Klage einer in Teilzeit beschäftigen Polizeibeamtin mit Urteil vom 20.11.2013, Az.: 3 K 5787/12, entschieden, dass der obige Erlass des Finanzministeriums rechtswidrig ist und ein Anspruch der in Teilzeit beschäftigten Beamtinnen und Beamten auf Nachzahlung des Familienzuschlages für die vollständige, nicht rechtsverjährte Anspruchszeit besteht.

Daher wird den betroffenen Kolleginnen und Kollegen dringend empfohlen, noch vor Jahresende 2013 beim LBV NRW die Zahlung eines ungekürzten Familienzuschlags ab Beginn des nicht rechtsverjährten Zeitraums (derzeit noch rückwirkend bis zum 01.01.2010) zu beantragen.

Ein Musterantrag hier zum Download.