Unregelmäßigkeiten bei den Personalratswahlen in Düsseldorf

19.06.2008

19. Juni 2008 - "Trotz respektabler Ergebnisse haben der Kreisverband Düsseldorf der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Bezirksverband Düsseldorf des Bund Deutscher Kriminalbeamter heute beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Anfechtungsklage gegen die Personalratswahlen 2008 eingereicht.
Unregelmäßigkeiten bei den Personalratswahlen in Düsseldorf

Düsseldorf, 19. Juni 2008 - "Trotz respektabler Ergebnisse  haben  der Kreisverband Düsseldorf der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Bezirksverband Düsseldorf des Bund Deutscher Kriminalbeamter heute beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Anfechtungsklage gegen die Personalratswahlen 2008 eingereicht. Die Düsseldorfer Kolleginnen und Kollegen gehen diesen Schritt, trotz guter Wahlergebnisse", so der Landesvorsitzende des BdK, Wilfried Albishausen, und der stellv. Landesvorsitzende der DPolG, Klaus Grützemann. "Die Wahlbeeinträchtigungen, die viele Düsseldorfer Kolleginnen und Kollegen bis zum "Verlust des Wahlrechts" hinnehmen mussten, weil ihnen unter anderem Briefwahlunterlagen trotz angeordneter Briefwahl  nicht oder erst verspätet zugesandt wurden, waren zahlreich", so Albishausen und Grützemann heute in Düsseldorf.

  • Während der Personalratswahlen beim Polizeipräsidium Düsseldorf sahen sich DPolG und BDK mehrfach veranlasst, beim Wahlvorstand Nachfragen zu stellen und offensichtliche Verfahrensfehler zu rügen.
  • Der Wahlvorstand ließ während der laufenden Wahl neue Stimmzettel drucken und erklärte die bereits eingegangenen Briefwahlunterlagen für ungültig.
  • Eine vom Wahlvorstand bis heute nicht erklärte Anzahl von Briefwählern erhielt ihre neuen Wahlunterlagen zu spät oder gar nicht. Damit wurden sie um ihr Wahlrecht gebracht.
  • Auf die Anfragen von DPolG und BDK reagierte der örtliche Wahlvorstand nicht oder nur unzureichend.
  • Um im Interesse aller Wähler Aufklärung zu erlangen, bleibt nur der Weg der Wahlfechtung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

"Eine deutliche Mehrheit der befragten Mitglieder beider Gewerkschaften hat sich dafür ausgesprochen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Personalratswahl gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei geht es auch um die rechtliche Klärung erheblicher Lücken, die die Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsrecht - seit langem von beiden Gewerkschaften beim Innenministerium beklagt - immer noch aufweist", erklärten Grützemann und Albishausen abschließend in Düsseldorf.

Ansprechpartner bei redaktionellen Rückfragen:
Klaus Grützemann (stellv. Vorsitzender DPolG NRW), Fon +49 (0) 174 9016 765
Wilfried Albishausen (Vorsitzender BDK NRW), Fon +49 (0) 173 5437 253