Untätigkeit i. S. amtsangemessener Besoldung

30.04.2020

Im Rahmen eines Verwaltungsrechtsstreits hat das OVG des Saarlandes die Alimentation der Beamten des Saarlandes der Besoldungsgruppe A 11 in den Jahren 2011 bis 2016 als verfassungswidrig bewertet und hat die Fragestellung der Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung ist bislang noch nicht ergangen; die derzeitige Alimentation ist also noch nicht für verfassungswidrig erklärt worden. Diesbezüglich wurde schon des Öfteren von Seiten des BDK Saarland berichtet. Rechtsanwalt Dr. Halm hat im letzten Jahr die Widersprüche bzw. Anträge auf amtsangemessene Besoldung ohne Geltendmachung von Kosten auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds gefertigt und der OFD weitergeleitet. Das Angebot wurde von einer Vielzahl unserer Mitglieder in Anspruch genommen.
Arek Socha - Pixabay

Aktuelle Entwicklung:

Rechtsanwalt Dr. Halm teilt aktuell mit, dass über die Widersprüche bis heute nicht entschieden worden ist, so dass die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage vorliegen.

Die Mitglieder, die den Klageweg wegen Untätigkeit i. S. amtsangemessene Besoldung gehen möchten, werden gebeten, einen Antrag auf Rechtsschutz zu stellen.

Es wird darum gebeten, den Antrag auf Rechtsschutz auszufüllen und zurückzusenden, wenn durch das Mitglied die Bestreitung des Klagewegs (derzeit nur auf Untätigkeit!!!) gewünscht wird. In den Antrag sollte vermerkt werden, wann ein Antrag auf angemessene Besoldung gestellt worden ist (Datum oder zumindest Jahr). Die Begründung der Antragstellung wird von Seiten der Rechtsschutzkommission gewährleistet. Sollte die Klage durch Herrn Dr. Halm vollzogen werden, sollte dies ebenfalls im Antrag vermerkt werden.

Wichtig:

Wir weisen darauf hin, dass vom Landesverband Saarland angedacht ist, die eingehenden Anträge zu sammeln und in einer Charge an die Bundesgeschäftsstelle weiterzuleiten und darüber hinaus abzuwarten, bis sich die von Covid-19 beeinträchtigen Zeiten wieder etwas normalisiert haben. Es sollte vermieden werden, in schwierigen Zeiten wichtige Ressourcen zu überlasten. Aus diesem Grund bitten wir um eine Mitteilung, sollte eine direkte Weiterleitung des Antrages gewünscht sein. 

Der Landesvorstand

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